Aufruf zum Verzicht auf unnötige Fahrten ins benachbarte Elsass
Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund
Region. „Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht das Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund vor. Dies gilt auch für Fahrten in das benachbarte Elsass“, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder. Sie rufe deshalb die Bevölkerung in den Grenzregionen auf, während des seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Lockdowns auf unnötige Fahrten ins Elsass zu verzichten. „Trotz der Möglichkeit das benachbarte Elsass innerhalb von 24 Stunden ohne anschließende...