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AU | Foto: BAS

Unterstützung von Ärzten und Covid-19-Patienten
AU-Bescheinigung bei Coronavirus ab sofort telefonisch möglich

Coronavirus. Ärzte dürfen ab sofort in bestimmten Fällen eine Bescheinigung auf Arbeitsun­fähigkeit (AU) nach ausschließlich telefonischem Kontakt ausstellen. Die AU darf maximal sieben Tage betragen. Darauf haben sich heute (Montag, 9. März 2020) der GKV-Spitzenverband und die Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt. Die Regelung gilt für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege oder Pa­tienten, die die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht...

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