Wie kommt man auf den Wahlzettel zur Bundestagswahl?
54 Parteien sind zugelassen

Der Plenarsaal im Reichstagsgebäude.  | Foto: Deutscher Bundestag/Thomas Köhler/photothek.net
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Von Andreas Böhringer

Bundestagswahl. Bei der Bundestagswahl am 26. September wählt das deutsche Volk seine Vertreterinnen und Vertreter in das Berliner Parlament. In einer kleinen Artikelserie sollen die Leserinnen und Leser in den Wochen vor der Wahl über diese Wahl informieren. Im ersten Teil ging es um die Frage, was wir eigentlich am 26. September wählen. Im zweiten Beitrag geht es darum, wie Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten sich zur Wahl stellen können.

Bei einer Bundestagswahl stehen in der Diskussion in Zeitung, Fernsehen und Internet die Spitzenkandidaten der großen Parteien im Vordergrund. Bei der Wahl des Bundestags geht es aber nicht nur um die Spitzenkandidaten, sondern auch um die Menschen, die sich in einem Wahlkreis um einen Sitz im Bundestag bewerben.

200 Unterstützungsunterschriften sind erforderlich

Hier kann sich jeder volljährige Bürger und jede volljährige Bürgerin zur Wahl stellen. Grundvoraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Wer als Einzelkandidatin oder -kandidat antreten möchte, muss dann mindestens 200 Unterstützungsunterschriften aus dem Wahlkreis vorlegen für den er oder sie kandidiert.
Auch wenn Einzelbewerbungen möglich sind, gehören die Volksvertreterinnen und -vertreter im Bundestag üblicherweise einer Partei an. Durch den Zusammenschluss in einer Partei lassen sich leichter politische Positionen abstimmen und an die Wählerinnen und Wähler transportieren und Mehrheiten in politischen Gremien erreichen. Auch ein Wahlkampf lässt sich mit Unterstützung einer Partei oder Wählergruppe einfacher organisieren. Für die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei bedarf es keiner Unterstützerunterschriften.

Strenge Richtlinien für Parteien

Parteien müssen dafür strenge Richtlinien in der Wahlgesetzgebung einhalten. So muss z. B. sichergestellt sein, dass diese Kandidatinnen und Kandidaten nur von Personen gewählt werden, die ihren Wohnsitz im dem Wahlkreis haben, für den die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wird. Neben den Direktkandidaten für die einzelnen Wahlkreise stellen die Parteien Landeslisten auf, die Kandidatinnen und Kandidaten hierfür dürfen ebenfalls nur von Parteimitgliedern mit Wohnsitz im einzelnen Bundesland aufgestellt werden. Weiterhin muss eine anonyme Abstimmung aller Delegierten der Partei sicher gestellt sein.
Parteien, die seit der letzten Bundestagswahl mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag vertreten waren, können ohne weitere Anmeldungen an der Bundestagswahl teilnehmen.
Alle anderen Parteien oder Wählergruppen müssen dem Bundeswahlausschuss nachweisen, dass sie die Kriterien für die Wahl erfüllen, d. h. dass es sich um eine Partei handelt oder dass die notwendigen Unterschriften vorliegen.
Kann eine Partei nachweisen, dass sie Voraussetzungen einer Partei besitzt und dass alle Aufstellungswahlen nach den Anforderungen der Gesetze erfolgt sind, wird sie zur Bundestagswahl zugelassen. Zu den Eigenschaften einer Partei gehören z. B. eine stabile Organisationsstruktur, eine relevante Anzahl von Mitgliedern und politische Aktivitäten. Auch muss die Mehrheit der Vorstandsmitglieder aus deutschen Staatsbürgern bestehen.

47 Parteien nehmen an Wahl teil

Für die Bundestagswahl am 26. September wurden 54 Parteien zugelassen. Von diesen nehmen allerdings nur 47 Parteien an der Wahl teil, 40 mit eigenen Landeslisten. Das führt zu einer langen Liste von Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten, aus denen die Wählerinnen und Wähler auswählen können. Durch ihre Parteiprogramme informieren die Parteien über ihre Ziele, so dass sich die Wählerinnen und Wähler bis zum Wahlsonntag ihre Meinung zur Wahlentscheidung bilden können.

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Autor:

Andreas Böhringer aus Neustadt/Weinstraße

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