Landtagsabgeordneter Florian Bellaire hakt nach: Land hält trotz Klage gegen Hördter Rheinaue am Projekt fest
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Wie der Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Wörth, Florian Bellaire (CDU), mitteilt, hält das Land Rheinland-Pfalz trotz der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Reserveraum Hördter Rheinaue weiter am Projekt fest. Dies geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten an die Landesregierung hervor.
Nach Bekanntwerden einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss hatte sich Bellaire an die Landesregierung gewendet und zum weiteren Verlauf nachgehakt. „Der Reserveraum Hördter Rheinaue wird nach einer langen Moderation von Interessen vor Ort akzeptiert und hat eine immense Bedeutung für den überregionalen Hochwasserschutz“, so Bellaire.
Nach Angaben des Landes an den Abgeordneten liegen derzeit keine weiteren Informationen zur Begründung der Klage vor. Weiterhin halte das Land die Errichtung des Reserveraums jedoch für notwendig. In der Antwort an Bellaire verweist das Land zur Begründung auf zu erwartende Klimaveränderungen und deren Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, das Abflussverhalten des Rheins sowie Erfahrungen aus den vergangenen Jahren.
Wie es in der Auskunft an Bellaire heißt, werde sich die zeitliche Umsetzung des Vorhabens gemäß der Dauer des Klageverfahrens verzögern. Es sei von zusätzlichem Personalaufwand und Kosten für das Klageverfahren sowie aufgrund der zeitlichen Verzögerung von höheren Baukosten infolge von Baupreissteigerungen auszugehen.
Auch die Umsetzung der geplanten Baustraße südlich von Kuhardt als Anbindung an die B9, die vom Kiesverkehr mitgenutzt werden soll, werde sich durch das Klageverfahren entsprechend verzögern. Mit der Errichtung der Bauzuwegung könne laut Auskunft der Landesregierung an Bellaire erst nach Abschluss des Klageverfahrens und Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden.
Dazu Florian Bellaire: „Durch die Klage wird nicht nur eine Verkehrsentlastung für die Anlieger – insbesondere in Kuhardt – verzögert. Wegen zu erwartender Baukostensteigerungen werden Mittel in erheblichem Umfang für staatliche Investitionen an anderer Stelle schlichtweg fehlen. Es wäre aus mehreren Gründen angezeigt, so zügig wie möglich voranzukommen.“
Der Abgeordnete verweist auf Ausführungen der Landesregierung, wonach sehr frühzeitig im Verfahren neben der Naturschutzverwaltung unter anderem zehn anerkannte Naturschutzverbände beteiligt worden seien, darunter der Verband, der im November Klage eingereicht hatte.
Zum Hintergrund und aktuellen Sachstand:
• Nach Angaben der SGD Süd Stand 2022 rechnet das Land mit Baukosten von rund 225 Mio. Euro. https://sgdsued.rlp.de/themen/hochwasserschutz/hoerdter-rheinaue#:~:text=Kosten,Euro
• Durch Beschluss des OVG Koblenz vom 16. Dezember 2025 wurde im Einvernehmen der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens angeordnet
Autor:Florian Bellaire aus Wochenblatt Wörth |
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