Florian Bellaire hakt nach: Fischbesatz weiterhin durch Kormoran-Bejagung absichern
- Landtagsabgeordneter Florian Bellaire
- Foto: Rolf H. Epple
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Der Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Wörth, Florian Bellaire (CDU), setzt sich dafür ein, dass Angelsportvereinen in Rheinland-Pfalz weiterhin die Möglichkeit offensteht, Fischbesatzmaßnahmen durch eine wirksame Vergrämung von Kormoranen abzusichern. Hintergrund ist eine restriktivere Auslegung der Kormoranverordnung durch das Umweltministerium.
Nach einem Rundschreiben des Ministeriums an die Struktur- und Genehmigungsdirektionen sind Vergrämungsabschüsse grundsätzlich nur noch im Rahmen landeseigener oder ausdrücklich fachlich anerkannter Schutzprogramme zulässig. Private Maßnahmen oder eigenständige Schutzkonzepte von Gewässerpächtern reichen demnach regelmäßig nicht mehr aus, um eine Abschussberechtigung zu begründen.
„Der Kormoran kann bei Fischbeständen und Fischbesatz schweren Schaden anrichten. Pächter von Gewässern sind zu Hege- und Besatzmaßnahmen verpflichtet. Wer Verantwortung für Fischbestände trägt, muss auch praktikable Instrumente zu deren Schutz behalten“, betont Bellaire. „Die bisherige Praxis wurde vor Ort verantwortungsvoll gehandhabt. Angelsportvereine leisten einen aktiven Beitrag zum Natur- und Artenschutz. Eine pauschale Einschränkung ihrer Handlungsmöglichkeiten halte ich daher für nicht sachgerecht.“
Kritisch sieht Bellaire zudem die im Rundschreiben enthaltene Annahme, wonach Besatzmaßnahmen teilweise ausschließlich dem Zweck gedient hätten, eine Abschussberechtigung zu erlangen. „Diese Unterstellung sorgt bei vielen Ehrenamtlichen für erhebliches Unverständnis. Wer sich mit großem persönlichen Einsatz für Gewässerökologie engagiert, verdient Vertrauen. Die Verschärfung der Verordnung ist nach meiner Ansicht auch ein Ausdruck von Misstrauen der Landesregierung gegenüber den Aktiven vor Ort.“
Aus Sicht des Abgeordneten bedarf es zudem einer Abstimmung mit den Regelungen in benachbarten Bundesländern. „Gerade entlang des Rheins gibt es ökologisch zusammenhängende Gewässersysteme. Unterschiedliche Vollzugspraxen auf engem Raum erschweren eine sachgerechte Bewirtschaftung. Ziel sollte eine ausgewogene und vergleichbare Handhabung sein.“
Bellaire hat sich mit entsprechenden Fragen an die Landesregierung gewandt und um Klarstellung gebeten, wie künftig eine rechtssichere und praxisnahe Ausgestaltung für betroffene Vereine gewährleistet werden kann.
Autor:Florian Bellaire aus Wochenblatt Wörth |
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