Schwerer E-Scooter-Unfall: Fahrer bewusstlos am Boden

Ein E-Scooter-Fahrer ist in Worms auf einem Fahrradweg schwer gestürzt und zeitweise bewusstlos gewesen. Die Polizei prüft Drogenverdacht und einen vorschriftswidrig schnellen E-Scooter. | Foto: Ralf Vester
  • Ein E-Scooter-Fahrer ist in Worms auf einem Fahrradweg schwer gestürzt und zeitweise bewusstlos gewesen. Die Polizei prüft Drogenverdacht und einen vorschriftswidrig schnellen E-Scooter.
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Worms. Am Donnerstag, 3. September, war ein 48-jähriger Wormser gegen 19.50 Uhr mit seinem E-Scooter in der Amandusgasse unterwegs, als er schwer stürzte. Nach Angaben der Polizeidirektion Worms fuhr der Mann aus Richtung Friesenstraße in Richtung Eulenburgstraße.

Aus bislang ungeklärten Gründen verlor der Fahrer die Kontrolle über sein Gefährt. Trotz einer Notbremsung kam er auf dem asphaltierten Fahrradweg ins Straucheln und stürzte ohne Fremdeinwirkung mit dem Kopf voran zu Boden. Dabei zog er sich unter anderem eine Gesichtsfraktur zu und war kurzzeitig bewusstlos.

Beim Eintreffen der Polizei war er wieder ansprechbar, aber stark desorientiert und hatte deutliche Formulierungsschwächen. Er kam schwer verletzt in ein Krankenhaus. Ob Lebensgefahr besteht, konnte zunächst nicht abschließend mitgeteilt werden. Mehrere unabhängige Zeugen beobachteten den Unfall.

Die Ermittlungen ergaben laut Polizei, dass der 48-Jährige augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Zudem besitzt er nach derzeitigem Stand keine gültige Fahrerlaubnis. Diese wäre erforderlich gewesen, weil der E-Scooter vorschriftswidrig eine Geschwindigkeit von 60 km/h erreicht. Das wurde bei einem Test auf einem Rollenprüfstand nachvollzogen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für E-Scooter keine gesetzliche Helmpflicht gibt, ein Helm wegen der Verletzungsgefahr aber dringend empfohlen wird. Handy-Nutzung während der Fahrt ist verboten, es gelten die Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Das Trittbrett ist ausschließlich für die Füße gedacht; Gegenstände, Tiere oder eine weitere Person dürfen nicht mitgenommen werden.

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Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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