Geflügelpest-Verdacht in der Westpfalz – toter Kranich bei Steinwenden gefunden
- Bei Steinwenden wurde dieser verendete Kranich gefunden. Untersuchungen ergaben den Verdacht auf das Geflügelpest-Virus H5N1.
- Foto: Foto: Kreisverwaltung Kaiserslautern
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Virus H5N1 breitet sich deutschlandweit aus – Halter sollen Tiere jetzt besonders schützen
Von Erik Stegner
Ramstein-Miesenbach. Ein verendeter Kranich bei Steinwenden sorgt für Aufsehen: Nach Untersuchungen des Landesuntersuchungsamts hat sich am 24. Oktober der Verdacht erhärtet, dass das Tier mit dem Erreger der Geflügelpest (Aviäre Influenza, Subtyp H5N1) infiziert war. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) prüft derzeit die Probe. Mit dem endgültigen Ergebnis wird Anfang kommender Woche gerechnet.
Bundesweit hohes Risiko – Zugvögel als Virenträger
Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts ist das Risiko für neue Fälle derzeit „hoch“. Das Virus breitet sich unter Wildvögeln und Geflügelbeständen in ganz Deutschland weiter aus. Gerade jetzt, während des herbstlichen Vogelzugs, steigt die Gefahr einer Einschleppung in Haus- und Hobbyhaltungen deutlich. „Vor allem in der Nähe von Gewässern müssen Tierhalter sehr aufmerksam sein“, heißt es aus dem Veterinäramt des Kreises Kaiserslautern.
🔸 Was Halter jetzt beachten müssen
Um eine Einschleppung zu verhindern, rät das Veterinäramt dringend zur Aufstallung des Geflügels und zur strikten Einhaltung von Hygieneregeln. Dazu gehören:
- Fütterung nur an wildvogelsicheren Stellen
- Frisches Leitungswasser statt Teich- oder Regenwasser
- Futter und Einstreu vor Wildvögeln geschützt lagern
- Stall- und Straßenkleidung strikt trennen
- Hände, Schuhe und Geräte regelmäßig reinigen und desinfizieren
- Tierzukäufe vermeiden oder Neuankömmlinge vorübergehend isolieren
- Schadnager konsequent bekämpfen
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Website der Kreisverwaltung unter:
🌐 www.kaiserslautern-kreis.de
Vogelgrippe – was steckt dahinter?
Die sogenannte Aviäre Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe, ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die vor allem Hühner, Puten, Enten und Gänse befällt. Besonders gefährlich sind die Varianten H5N1 und H5N8, die zu schweren Krankheitsverläufen und hohen Verlusten führen können. Für Menschen gilt die Ansteckungsgefahr nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) als sehr gering – auch bei engem Kontakt zu Geflügel. Hygiene bleibt dennoch oberstes Gebot.
Was tun bei Verdacht auf Erkrankung?
Zeigen Tiere Symptome wie Atemnot, Apathie, Durchfall oder plötzliche Todesfälle, muss sofort das Veterinäramt informiert werden. Bereits ein Rückgang der Legeleistung kann ein Warnsignal sein. Auch Hobbyhalter sind nach dem Tiergesundheitsgesetz verpflichtet, jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche unverzüglich zu melden. Tote Wildvögel dürfen nicht angefasst oder mitgenommen werden. Fundorte – insbesondere von Wasser- oder Greifvögeln – sollen unter Angabe von Datum und Ort (idealerweise mit GPS-Koordinaten) gemeldet werden.
Registrierungspflicht gilt auch für Hobbyhalter
Wer Geflügel hält, muss seine Tiere beim Veterinäramt registrieren – bereits ab dem ersten Tier. Die Kreisverwaltung betont, dass derzeit kein Anlass zur Panik besteht. Die Situation werde fortlaufend überwacht, betroffene Gebiete würden bei einer Bestätigung des Verdachts umgehend informiert. Mit dem Ergebnis der Laboruntersuchung wird Anfang kommender Woche gerechnet.
Autor:Erik Stegner aus Landstuhl |
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