25 Verstöße in zwei Stunden: Kontrolle in Zweibrücker Fußgängerzone
- In der Zweibrücker Fußgängerzone haben Polizei und Ordnungsamt am Dienstagnachmittag kontrolliert. Innerhalb von zwei Stunden stellten sie 25 Verstöße fest.
- Foto: Stadt Zweibrücken
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Polizei und Ordnungsamt stellen bei einer zweistündigen Kontrolle in der Hauptstraße 25 Verstöße fest – darunter Fahren unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis.
Zweibrücken. Bei einer gemeinsamen Kontrolle von Polizei und Ordnungsamt in der Zweibrücker Fußgängerzone sind am Dienstagnachmittag, 6. Oktober, insgesamt 25 Verstöße festgestellt worden. Kontrolliert wurde zwischen 14.30 und 16.30 Uhr in der Hauptstraße. Im Mittelpunkt stand das verbotene Befahren der Fußgängerzone. Dabei stellten die Einsatzkräfte nach Angaben der Polizei sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten fest. Unter anderem wurde ein Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss erwischt. Außerdem registrierten die Beamten Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Fußgängerzone bleibt für Fahrzeuge tabu
In zwei Fällen waren Kinder mit E-Scootern unterwegs. Für deren Nutzung gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Die Polizei weist darauf hin, dass die Fußgängerzone grundsätzlich nicht mit Fahrzeugen befahren werden darf. Das gilt auch für Fahrräder, Krafträder und E-Scooter. Ausnahmen bestehen lediglich für Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten sowie für zugelassenen Anliegerverkehr. Gerade für Fußgänger könne Fahrzeugverkehr in der Fußgängerzone eine Gefahr darstellen, da sie dort nicht mit Autos, Zweirädern oder E-Scootern rechnen müssten, betont die Polizei. red/est
Autor:Erik Stegner aus Landstuhl |
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