Beschlagnahme durch den Zoll Karlsruhe
Postpaket mit Muschel aus Thailand hat rechtliches Nachspiel

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Region. Die Beamten des Zollamts staunten unlängst nicht schlecht, als im Rahmen einer Paketkontrolle eine Riesenmuschel (Tridacna lorenzi), im Volksmund auch oft "Mördermuschel" genannt, zum Vorschein kam. Der im Raum Pforzheim wohnende Empfänger hatte die Muschel beim Tauchen in Thailand entdeckt und sie auf dem Postweg nach Deutschland versendet. Allerdings: Eine Einfuhrgenehmigung konnte der Mann nicht vorlegen.

Die Rückfrage beim Bundesamt für Naturschutz ergab, dass Muscheln dieser Art laut "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" geschützt sind. „Der vorliegende Fall zeigt, dass das Thema Artenschutz noch immer nicht ausreichend bei den Urlaubern angekommen ist“, so Matthias Götz, Leiter des Zollamts Pforzheim. „Nicht nur die Einfuhr in Deutschland ist verboten, viele Länder stellen schon die Ausfuhr unter Strafe“, so Götz weiter. Den Einführer erwartet nun die Beschlagnahme der Muschel sowie ein Bußgeldverfahren.

Infos: Viele Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Täglich sterben weltweit bis zu 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Der Raubbau an der Natur, aber auch Profitgier, sind die Hauptgründe für das Artensterben.  Reisende können sich bereits vor Beginn einer Reise per Smartphone, Tablet oder Computer unter www.artenschutz-online.de informieren, welche Souvenirs nach Deutschland eingeführt werden dürfen und was dabei zu beachten ist. Dort ist zum Beispiel auch die Riesenmuschel aus Thailand gelistet, www.zoll.de

Foto: Hauptzollamt Karlsruhe
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Autor:

Jo Wagner

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