Das Ärgernis mit Graffiti-Schmierereien
CDU Pfinztal verärgert über die jüngsten Entwicklungen

Graffiti Schmierereien an der Bahnunterführung | Foto: CDU Pfinztal
  • Graffiti Schmierereien an der Bahnunterführung
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Viele Bürger sind zu Recht verärgert über die jüngsten Entwicklungen in unserer Gemeinde und sprechen uns auch aktiv zu diesem Thema an, stellt Frank Hörter fest . Ob an Lärmschutzwänden, Stromverteilerkasten, Stadtbahnhaltestellen, Bahnanlagen oder Unterführungen sind vermehrt Schmiereinen festzustellen. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger empfindet Graffiti, jedoch als störend und als Beeinträchtigung ihres Sicherheitsgefühls. Außerdem entstehen der Gemeinde Pfinztal der AVG und der DB nicht unerhebliche Kosten für deren Beseitigung. Wichtig ist: Ein Graffito, das ohne Einwilligung des Eigentümers angebracht wird, stellt eine Sachbeschädigung dar. Diese liegt vor, wenn für den Eigentümer das Erscheinungsbild unbefugt verändert wurde. Diese Veränderung darf nicht nur unerheblich und vorübergehend sein. Häufig ist illegales Besprühen damit verbunden, dass ein Gelände verbotswidrig betreten wird. Dann liegt zusätzlich ein Hausfriedensbruch vor.Die meist jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihres verbotenen Hobbys oft nicht im Klaren.Fakt ist: illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen,der Verursacher macht sich schadenersatzpflichtig und wird strafrechtlich verfolgt. Als Ärgernis wurde auch die Unsitte bezeichnet, dass zunehmend Aufkleber, vornehmlich mit KSC-Motiven, Pfosten, Haltestellen und sogar Verkehrszeichen „zieren“. Eine Gemeinde im Landkreis Karlsruhe hat bereits Strafanzeige gestellt, deshalb der Appell an die Bürgerschaft, Beobachtungen an die Polizei zu melden, denn zum einen erfüllen solche Aktionen den Tatbestand der Sachbeschädigung und für die Beseitigung der Aufkleber muss ein erheblicher Aufwand betrieben werden.Wenn Sie Sprayer auf frischer Tat entdecken Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr und informieren Sie sofort über den Notruf 110 die Polizei. Prägen Sie sich die Beschreibung der Tatperson (Aussehen, Kleidung, Besonderheiten usw.) ein. Falls Sie Hinweise geben
können, wohin, wie bzw. womit die unbekannte Person geflüchtet ist, erleichtert das der Polizei die Ermittlungsarbeit. Erstatten Sie in jedem Fall (auch wenn keine Sprayer
erwischt wurden) umgehend Anzeige.

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Autor:

Frank Hörter aus Pfinztal

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