Kontrollaktion von Ordnungsamt und Polizei / Be- und Entlüftungsanlagen
Shisha-Bars in der Region sind im Focus

Region. In fast allen baden-württembergischen Städten werden seit Ende des Jahres 2018 Vorgaben des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen zum Umgang mit Gefährdungen durch sogenannte
"Shisha-Bars" einheitlich und auf örtlicher Ebene umgesetzt.

Seit Ende Dezember 2018 gelten daher in der Stadt Pforzheim für Shisha-Bars verschärfte Regelungen, insbesondere was den Gesundheitsschutz von Gästen und Angestellten betrifft. Aufgrund dessen wurde am Mittwoch, den 06.02.2019 im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle des Amts für öffentliche Ordnung und der Polizeidie Einhaltung dieser verschärften Bestimmungen überprüft.

Wesentlicher Inhalt der Regelungen ist, als Betreiber einer Shisha-Bar durch Bestätigungen von Fachfirmen zu belegen, dass Be- und Entlüftungsanlagen installiert, ausreichend dimensioniert, Kohlenmonoxid-Melder in ausreichender Zahl vorhanden und Vorschriftendes Brandschutzes erfüllt sind. Insgesamt wurden 12 Shisha-Bars kontrolliert. Es mussten in nahezu allen Fällen Beanstandungen ausgesprochen werden, die nun zu empfindlichen Bußgeldern führen.

In 11 Bars wurde das Weiterrauchen bis auf weiteres verboten, bis die notwendigen Abnahmen durchgeführt und durch Fachfirmen belegt sind. In zwei Fällen zeigte sich, dass die Maßnahmen dringend notwendig sind, da der Grenzwert für Kohlenmonoxid in der Luft deutlich überschritten wurde und somit eine Gefährdung für Mitarbeiter und Gäste nicht ausgeschlossen werden kann. Die Maßnahmen stießen bei denBetreibern nicht immer auf Verständnis.

Die in der Tagespresse am 24.10.2018 öffentlich bekanntgemachte "Allgemeinverfügung zum Umgang
mit Wasserpfeifen (Shishas)in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten in Pforzheim", die die Verpflichtungen enthält, ist seit Ende Dezember 2018 bestandskräftig. Ergänzend wurden die Betreiber
vom Gewerbeamt vor Durchführung der Kontrollen schriftlich über die Regelungsinhalte informiert. (pol)

Autor:

Jo Wagner

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