Rheindammsanierung verzögert sich weiter
Gehen dem Land die Argumente aus?

Ist das Land Baden-Württemberg in der Frage der Sanierung unseres Waldparkdamms mit seinem Latein am Ende? Zwei aktuelle Beispiele deuten darauf hin.

Erstes Beispiel: Nach mehreren Verschiebungen hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP), Träger der geplanten Maßnahmen zur Sanierung des Rheinhochwasserdamms Mannheim, im Februar dieses Jahres den „Antrag auf Planfeststellung“ bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Mannheim eingereicht.

Nach Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit hat diese dem RP mitgeteilt, wo sie noch Ergänzungs- oder Erläuterungsbedarf sieht. Mit Eingang der überarbeiteten Unterlagen wurde zunächst für den Herbst gerechnet.

Jetzt hat Frank Felgenträger, Leiter der Unteren Wasserbehörde, weitere Details genannt. In der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Lindenhof am 22. September im Stadthaus N1 berichtete er unter anderem, dass frühestens im Januar 2022 mit dem Eingang der überarbeiteten Unterlagen zu rechnen sei. Da er als Vertreter der Genehmigungsbehörde zu strikter Neutralität verpflichtet ist, nannte er zwar einige Themenfelder, zu denen noch Unterlagen fehlten oder fehlerhaft waren, ging aber nicht auf Details ein. Deutlich wurde jedoch, dass die Stadt auf eine hinreichende Prüfung baumerhaltender alternativer Sanierungsmaßnahmen – insbesondere der Hochwasserschutzwand – nicht verzichten wird.

Der Eindruck der anwesenden Vertreter der Bürger-Interessen-Gemeinschaft Lindenhof war jedenfalls sehr klar: Während die Stadt Mannheim zunehmend professionell und transparent agiert und sich ergebnisoffen zeigt, wachsen die Zweifel an der Sorgfalt, mit der das RP die Sanierung unseres Waldparkdamms in Angriff nimmt.

Felgenträger ging auch auf die nächsten Schritte des Verfahrens, wie Offenlage und die Frist zur Erhebung von Einwendungen, ein, die jedoch erst nach Eingang der überarbeiteten Unterlagen erfolgen können, frühestens also in circa einem halben Jahr. Wir werden darüber berichten.

Zweites Beispiel: Auf eine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Klaus Hoher an das Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg reagierte der Staatssekretär Andre Baumann mit sehr erstaunlichen „Argumenten“. In seinem Schreiben vom 9. August 2021 geht er unter anderem auf die von der BIG vorgeschlagene selbsttragende, durchgehende Hochwasserschutzwand ein und behauptet:

„Nachteile entsprechender Bauweisen sind Unsicherheiten in der Dauerhaftigkeit und in der Kontrollierbarkeit im Ereignisfall. Bei der Erdbauweise können Sickerungen und Standsicherheitsprobleme dagegen zuverlässig und schnell erkannt sowie mit erprobten Sicherungsmaßnahmen entgegengewirkt werden. Bei einer Hochwasserschutzwand (aus Stahl/Beton) kann es dagegen zu spontanem Versagen ohne vorherige Ankündigung kommen.“

Die Schwäche der vom RP favorisierten Erdbauweise, nämlich dass sie im Hochwasserfall keine optimale Standsicherheit gewährleistet und Wasser durchsickern kann, wird hier zu einer Stärke erklärt! Das ist an Absurdität nicht zu überbieten. Zitat des renommierten Ingenieurs für Wasserbau Dr. Ronald Haselsteiner aus einem Interview im Mannheimer Morgen vom 28.11.19: „Ich kenne keinen Damm mit Spundwänden, der je gebrochen ist. Ein Erdbau-Damm dagegen ist sehr verwundbar…“

Gehen dem Land die Argumente aus? Es sieht ganz danach aus.

Autor:

BIG - Lindenhof aus Mannheim-Süd

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