Geflügelpest: Zwei Verdachtsfälle im Landkreis Kusel
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Kreis Kusel. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kusel meldet zwei Verdachtsfälle auf Geflügelpest: Am Sonntag, 26. Oktober, wurde bei Rehweiler (Verbandsgemeinde Oberes Glantal) ein verendeter Kranich gefunden, ein zweiter Verdachtsfall wurde in Pfeffelbach (Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan) gemeldet. Die Tiere wurden geborgen und beprobt.
Die Untersuchungsergebnisse des Landesuntersuchungsamts stehen noch aus. Sollte sich der Verdacht einer Infizierung mit dem Geflügelpest-Erreger Typ H5N1 bewahrheiten, wird eine weitere Probe zur Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut als nationa
les Referenzlabor gesendet. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat das Risiko für Ausbrüche in Geflügelhaltungen sowie neue Fälle unter Wildvögeln auf „hoch“ ein gestuft. Dem Institut zufolge breitet sich der Erreger unter Wildvögeln und Geflügel in Deutschland stark aus, was auch mit der Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln zu tun hat.
Zum aktuellen Zeitpunkt besteht im Landkreis Kusel kein Anlass zu Bedenken. Die Lage wird fortlaufend vom Veterinäramt der Kreis
verwaltung sowie den zuständigen Instituten überwacht.
Dennoch ruft das Veterinäramt alle Bürgerinnen und Bürger auf, durch umsichtiges Verhalten zur Eindämmung der Geflügelpest bei
zutragen und gefährdete Tiere bestmöglich zu schützen.
Was ist die Geflügelpest?
Die Geflügelpest (auch „Vogelgrippe“ oder aviäre Influenza genannt) ist eine hochansteckende, durch Influenza-A-Viren verursachte
Erkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 führen
zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit bei den Tieren.
Wie erfolgt die Einschleppung?
Die Übertragung erfolgt nicht nur durch direkten Kontakt mit Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu,
Futter, Kleidung oder Gerätschaften. Außerhalb eines Wirtes, also auf Gegenständen wie Werkzeug, Schuhsohlen oder Reifen, kann
das Virus bei Temperaturen von 20 Grad eine Woche lang überleben.
Bei vier Grad kann das Virus bereits bis zu einen Monat überlebens fähig sein. Besonders gefährdet sind Geflügelhaltungen in Gewässernähe oder mit Auslauf ins Freie.
Empfohlene Schutzmaßnahmen:
• Gegebenenfalls Aufstallung von Geflügel – also Haltung in festen Ställen – unter Beachtung der Tierschutz-Nutztierhaltungs
verordnung
• Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
• Futter und Einstreu wildvogelsicher lagern
• Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser füllen, kein Oberflächenwasser verwenden
• Keine Speisereste oder Eierschalen oder Grünfutter von Äckern oder Wiesen verfüttern
• Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Stall- und Straßenkleidung trennen
• Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften
• Regelmäßige Nagerbekämpfung
• Vermeidung von Tierzukäufen oder Quarantäne für Neuankömmlinge
• Ein- und Ausgänge der Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern
Ein Merkblatt zu Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinsthaltungen ist auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-
Instituts unter Aktuelles/Tierseuchengeschehen/Aviäre Influenza (AI)/Geflügelpest hinterlegt:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25_bf_K.pdf
Was tun bei Verdachtsfällen in Hausgeflügelbeständen?
Bei auffälligen Symptomen wie Atemnot, Apathie, Durchfall oder plötzlichem Verenden von Tieren ist umgehend das zuständige
Veterinäramt zu informieren, per E-Mail an veterinaeramt@kv kus.de.
Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind nach dem Tiergesundheitsgesetz verpflichtet, dem Veterinäramt jeden Verdacht des Vorliegens einer anzeigepflichtigen Tierseuche (hierzu gehört die Geflügelpest) unverzüglich zu melden. Nicht erst, wenn vermehrt Todesfälle auf tauchen, sondern beispielsweise bereits, wenn die Legeleistung deutlich nachlässt.
Was tun, wenn man einen toten Wildvogel findet?
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. Jeder Fund eines toten Wasservogels (Enten, Gänse Schwäne oder Kaniche) oder toten Greifvogels ist dem Veterinäramt unter Angabe des Funddatums und des genauen Fundortes (am besten mit GPS Koordinaten) unter veterinaeramt@kv-kus.de zu melden. Von dort werden entsprechende Maßnahmen bezüglich einer möglichen Bergung und Beprobung veranlasst. Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest. Eine Infektion ist zwar in seltenen Fällen möglich, sie scheiden den Erreger jedoch nur in sehr geringen Mengen aus. Bei der Verbreitung des Virus spielen sie daher nur eine untergeordnete Rolle. Eine Untersuchung dieser Vogelarten wird aus diesem Grund aktuell nicht eingeleitet.
Grundsätzlich besteht keine Gefahr für den Menschen bei Einhaltung der Hygieneregeln. Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist prinzipiell möglich. Sie setzt jedoch einen engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) ist das Risiko auch dann als sehr gering einzuschätzen. Dennoch sollten die gängigen Hygieneregeln eingehalten werden.
→ https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-AZ/Z/ZoonotischeInfluenza/ZoonotischeInfluenza-node.html Registrierung von Geflügelhaltungen
Sollten Halter ihre Geflügelhaltung im Landkreis Kusel noch nicht beim Veterinäramt der Kreisverwaltung registriert haben, sind sie
aufgerufen, dies schnellstmöglich nachzuholen. Dies gilt bereits ab dem ersten Tier und unabhängig davon, ob es sich um ein Hobby
oder eine Erwerbstätigkeit handelt.
Hierzu finden Sie auf der Homepage des Landkreiseses Kusel unter https://www.landkreis-kusel.de/buergerservice-und
verwaltung/themen/landwirtschaft-tierwohl/tierschutz/anzeigeregistrierung-von-tierhaltungen/ einen Online-Erfassungsbogen.
Die Kreisverwaltung Kusel appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, durch umsichtiges Verhalten zur Eindämmung der Geflügelpest
beizutragen und ihre Tiere bestmöglich zu schützen. red
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |
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