Für Digitalisierungsprojekte und Schlafzentrum
Bescheide überreicht

Übergabe der Bescheide im Pfalzklinikum   | Foto: MWG RLP
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Mainz/Klingenmünster. Ministerialdirektor Daniel Stich hat dem Pfalzklinikum Klingenmünster fünf Bewilligungsbescheide in Gesamthöhe von 7.009.506,17 Euro überreicht.
Vier der fünf Bescheide in Höhe von 5.748.506,17 Euro stammen aus dem Krankenhauszukunftsfonds und sind für verschiedene Digitalisierungsprojekte im Pfalzklinikum bestimmt. Die übrigen 1.261.000 Euro stammen aus dem Krankenhausinvestitionsfonds und dienen der Einrichtung eines Schlafzentrums.
„Die bewilligten Mittel sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung der Krankenhausstandorte des Pfalzklinikums – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Daniel Stich bei der Übergabe der Bescheide.
„Jetzt können wir mit den Ausschreibungen starten und nähern uns einem weiteren Meilenstein: Mit den bewilligten Mitteln zur IT-Infrastruktur sind wir in der Lage, unsere Systeme in ihrer Performanz weiter auszubauen und gerade im Bereich der Netzwerk-konnektivität wichtige Schritte voranzugehen. Die Schaffung dieser Grundlage ist essenziell für alle weiteren Digitalisierungsprojekte“, erläuterte Anna Keller, Projektleiterin KHZG. Für die Einführung eines Patientenportals sind Anna Keller und ihre Kolleginnen und Kollegen bereits in Kontakt mit anderen psychosozialen Versorgern, um gemein-sam eine maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten. „Auf dem Markt gibt es noch keine Plattform, die die Bedürfnisse eines psychosozialen Versorgers berücksichtigt“, beschrieb Anna Keller die Herausforderungen des Projekts.
Geschäftsführer Paul Bomke bedankte sich für das Vertrauen in die Arbeit des Pfalzklinikums auch in diesem Bereich: „Eine große Herausforderung bleibt aber für alle Beteiligten bestehen: Digitalisierung in eine moderne psychosoziale Versorgung zu integrieren.“
Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren.
Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil.
Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinlandpfälzischen Krankenhäuser festlegen. ps

Weitere Informationen
https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/

Autor:

Britta Bender aus Annweiler

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