Tötungsdelikt in Kandel – Anklage wegen Mordes erhoben
Tötungsdelikt in Kandel – Anklage wegen Mordes erhoben

8.04.2018 | Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz

Tötungsdelikt in Kandel – Anklage wegen Mordes erhoben
Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage wegen Mordes gegen den nach seinen eigenen Angaben nun 16-jährigen, mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Angeschuldigten zur Jugendkammer des Landgerichts Landau erhoben. Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am Nachmittag des 27. Dezember 2017 seine 15-jährige frühere Freundin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.

Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage davon aus, dass der Angeschuldigte das Mädchen, das sich Anfang Dezember 2017 von ihm getrennt hatte, gegen 14.50 Uhr am Bahnhof in Kandel gesehen hat, als es in Begleitung von zwei männlichen Jugendlichen aus dem Bus ausstieg. Der Angeschuldigte ging dem Mädchen nach, das zunächst zusammen mit seinen beiden Begleitern einen in der Nähe des späteren Tatorts gelegenen Supermarkt aufsuchte. Auch der Angeschuldigte begab sich in den Supermarkt und erwarb dort zwei Messer, darunter die spätere Tatwaffe – ein Messer mit einer Klingenlänge von 20,5 cm. Sodann folgte er dem Mädchen in einen Drogeriemarkt. Dort ging er gezielt auf es zu und stach unvermittelt mindestens siebenmal auf sein Opfer ein. Das Mädchen erlag kurze Zeit nach dem Angriff seinen schweren Verletzungen. Todesursächlich war ein Stich im Bereich des Herzens.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Angriff für das Mädchen überraschend erfolgte, so dass es nicht in der Lage war, sich dagegen zu wehren. Die Staatsanwaltschaft sieht daher das Mordmerkmal der Heimtücke, nämlich die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, als verwirklicht an. Weiterhin ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auch das Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen erfüllt. Die Staatsanwaltschaft sieht das Motiv für die Tat in einer übersteigerten Eifersucht begründet und geht davon aus, dass der Angeschuldigte aus Rache gehandelt hat und die Tat beging, um das Mädchen dafür zu bestrafen, dass es sich einige Wochen zuvor von ihm getrennt hatte und nun mit einem anderen Jungen befreundet war.

Da keine hinreichend gesicherten Erkenntnisse zum tatsächlichen Alter des Angeschuldigten vorlagen, hat die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen zu seinem Alter durchgeführt und u.a. ein medizinisches Gutachten zur Altersbestimmung eingeholt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen nimmt die Staatsanwaltschaft in der Anklage an, dass der Angeschuldigte älter ist als von ihm angegeben und zur Tatzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit um die 20, jedenfalls aber über 18 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft geht demnach davon aus, dass der Angeschuldigte zur Tatzeit Heranwachsender war (Person über 18 und unter 21 Jahren).

Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Er hat sich nicht zu dem Tatvorwurf geäußert und macht nach wie vor von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin

Autor:

Markus Hild aus Speyer

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