Tatverdächtiger wegen Verdachts auf besonders schweren räuberischen Diebstahl in U-Haft
- Der Mann konnte kurze Zeit später durch zwischenzeitlich alarmierte Polizeibeamte des Polizeireviers Ladenburg in der Nähe der Arztpraxis vorläufig festgenommen werden
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Rhein-Neckar-Kreis. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim hat das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 20 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen erlassen. Der Mann steht im Verdacht des besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll sich der Tatverdächtige am Dienstag, 16. Dezember 2025, gegen 11 Uhr im Rahmen seines Substitutionsprogramms in eine Arztpraxis in Ladenburg begeben haben. Dort habe er den Substitutionsraum aufgesucht, aus einer Schublade ein Substitutionsmedikament entnommen und dieses in seiner Jackentasche verstaut. Ein Arzt habe den Vorgang beobachtet und den Mann anschließend mit dem Diebstahl konfrontiert. In der Folge soll der Tatverdächtige Pfefferspray eingesetzt haben, um sich gegenüber dem Arzt die Flucht aus der Praxis zu ermöglichen.
Vor dem Gebäude befand sich zu diesem Zeitpunkt eine Zeugin, die auf den Vorfall aufmerksam geworden war und auf den Tatverdächtigen zugelaufen sein soll. Auch ihr gegenüber habe der 20-Jährige Pfefferspray eingesetzt, um sich endgültig der Situation zu entziehen. Der Mann konnte kurze Zeit später durch zwischenzeitlich alarmierte Polizeibeamte des Polizeireviers Ladenburg in der Nähe der Arztpraxis vorläufig festgenommen werden. Bei der Festnahme führte der Tatverdächtige geringe Mengen an Crack und Kokain mit sich. Sowohl der Arzt als auch die Zeugin erlitten durch den Einsatz des Pfeffersprays leichte Verletzungen.
Am Mittwoch, 17. Dezember 2025, wurde der Tatverdächtige dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl wegen des besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen sowie wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Der Haftbefehl wurde eröffnet und in Vollzug gesetzt. Anschließend wurde der 20-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die weiteren Ermittlungen werden durch das Kriminalkommissariat Mannheim der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Mannheim geführt und dauern an. rav/polma
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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