Im Interesse des Einzelhandels
Pirmasens reagiert umgehend auf Klageantrag

Solche „Schaufensterdekorationen“ könnten zunehmen. | Foto: W. G. Stähle
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Pirmasens (Südwestpfalz). Die beklagte Stadt Pirmasens hat gestern (31. März) ihre Stellungnahme an das Verwaltungsgericht in Neustadt versandt, einen Tag nach dem Antrag der Klägerin. Mit dieser schnellen Reaktion werde angestrebt, „im Interesse der Einzelhändler zeitnah eine Entscheidung zu erhalten“, erklärt die Stadtverwaltung. Das Gericht hatte eine Frist bis kommenden Dienstag, 6. April 2021 gewährt.

Am Tag zuvor (30. März) hatte die Betreiberin eines Ladengeschäftes mit Unterstützung ihres örtlichen Handelsverbandes (HDE) stellvertretend beim Verwaltungsgericht in Neustadt um „Eilrechtsschutz“ gegen Teile der jüngsten Allgemeinverfügung dieser Stadt ersucht. (Wir berichteten.)

Vorangegangen war, dass Pirmasens sich angesichts von Sieben-Tages-Inzidenzen über 100 veranlasst gesehen hatte am 14. März „unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen im Bereich Handel, Gewerbe, Sport, Kultur, Freizeit und Bildung zu ergreifen“. Es wurde eine neue Allgemeinverfügung mit strengeren Regeln erlassen. Ladengeschäften war gestattet unter Auflagen offen zu bleiben. Die Landesregierung intervenierte, verwarf die von Oberbürgermeister Markus Zwick und seinen Mitarbeitern erarbeiteten und vorgetragenen Fakten und Argumente und wies letztlich per Erlass die Stadtverwaltung an, eine deutlich strengere Allgemeinverfügung zu erlassen. (Wir berichteten.) In den als nicht „systemrelevant“ definierten Einzelhandelsgeschäften dieser Stadt geht Einkaufen seitdem nur noch nach vorher vereinbartem Termin.

Beklagt wird eine Stadt, die sich erklärtermaßen auf Seiten der Klägerin findet. Diese Konstruktion ergibt sich, weil gegen den Erlass der Landesregierung kein Rechtsmittel zur Verfügung steht, wie von Oberbürgermeister Zwick im Gespräch zu erfahren war. Pirmasens war unweigerlich gezwungen den hoheitlichen Akt der Regierung ohne weiteren Widerspruch umzusetzen. Von den Auswirkungen Betroffene können (einzeln) gegen die Allgemeinverfügung vorgehen und damit ausschließlich gegen die Stadt. Wie von Erich Weiss, dem Vorsitzenden des die Klägerin unterstützenden HDE-Ortsvereins Pirmasens, zu hören war, eine unerfreuliche Konstellation.

Information
Die derzeit gültige „Allgemeinverfügung Stadt Pirmasens vom 23. März 2021“ ist in deren Internet-Service abrufbar. Sollte diese überholt sein, die jeweils aktuelle über www.Pirmasens.de

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Autor:

Werner G. Stähle aus Hauenstein

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