Corona-Pandemie Südwestpfalz
Schließungen und Ausgangsperre im Landkreis

Kreishaus Südwestpfalz (Pirmasens). Hier ist auch das Gesundheitsamt untergebracht. Im Vordergrund die Brunnenplastik „Alles fließt“ von Gernot Rumpf (1973, 1998 erweitert). | Foto: W. G. Stähle
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Südwestpfalz/Hauenstein. Ab Mitternacht (19. März 2021 um 0 Uhr) tritt im Landkreis Südwestpfalz eine neue „Allgemeinverfügung“ in Kraft, derzufolge unter anderem Einzelhandelsgeschäfte zwangsweise geschlossen werden und eine „Ausgangsperre“ verbietet, zwischen 21 und 5 Uhr die Wohnung zu verlassen.

Diese Allgemeinverfügung gelte (zunächst) bis zum Ablauf des 28. März dieses Jahres. Eine Rücknahme der Beschränkungen sei laut Landesverordnung erst möglich, wenn der Inzidenz-Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt, heißt es in der Mitteilung von heute Nachmittag (18. März).
   Landrätin Dr. Susanne Ganster stünde täglich in Verbindung mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD, Mainz) und hätte „bei den Gesprächen als Ausnahme von den zwingend vorgesehenen Maßnahmen erreichen können, dass die Bewegungsfreiheit der Bürger erhalten bleibt und nicht auf einen Radius von 15 Kilometer rund um den jeweiligen Wohnort eingeengt wird“, lässt der Landkreis ergänzend wissen.

Schulen sind ab kommenden Montag geschlossen
Der Landkreis müsse auch eine Allgemeinverfügung für die Schulen erlassen, wird weiter mitgeteilt. „Diese tritt ab Montag, 22.03.21 in Kraft und gilt ebenfalls bis zum Ablauf des 28.03.2021. Bis zum Beginn der Osterferien am 26. März entfällt der Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden Schulen ab Klassenstufe 7 sowie an den Berufsbildenden Schulen. Statt dessen findet Home-Schooling statt. Grundschüler sowie die Klassen 5 und 6 (Orientierungsstufe) werden vor Ort unterrichtet – je nach Möglichkeit im Klassenverband oder in geteilten Gruppen im Wechselunterricht.“

Inzidenz-Wert seit vier Tagen über hundert
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Südwestpfalz liege mit 105,5 nun auch am vierten Tag knapp über dem Wert (von 100) der weitere Maßnahmen zwingend notwendig mache, begründet die Kreisverwaltung ihre Anordnungen. Wie alle Kreise und Städte in Rheinland-Pfalz müssten gemäß der „17. Corona-Bekämpfungsverordnung“ (der Landesregierung) nun unverzüglich weitere Maßnahmen für die Südwestpfalz ergriffen werden. „Damit soll erreicht werden, die Zahl der Neuinfektionen dauerhaft zu senken.“

Pirmasens hatte versucht sich zu wehren
Die (kreisfreie) Stadt Pirmasens, namentlich deren Oberbürgermeister Markus Zwick, hatte versucht für ihren Bereich eine differenziertere Reaktion auf die dortigen Inzidenz-Werte zu erreichen. Letztendlich drangen die Argumente des Stadtoberen und seines Stabes beim Ansprechpartner Gesundheitsstaatssekretär Dr. Alexander Wilhelm sowie Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die diesbezüglich öffentlich Stellung bezogen hat, nicht durch. Pirmasens wurde von der Landesregierung per Erlass gezwungen, eine vergleichbare „Allgemeinverfügung“ zu erlassen. (Wir berichteten.)

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Autor:

Werner G. Stähle aus Hauenstein

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