Nach dem Großfeuer im Juli - aus Brandschutzgründen
Feuerwerksverbot im historischen Ortskern von Graben

hier gilt das Feuerwerksverbot | Foto: Gemeinde Graben-Neudorf
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Graben-Neudorf. Erst im Juli dieses Jahres drohte der historische Ortskern Graben mit zahlreichen Fachwerkhäusern und Scheunen einem verheerenden Großbrand zum Opfer zu fallen. Deshalb erlässt die Gemeinde Graben-Neudorf aus Gründen des Brandschutzes für Silvester und Neujahr ein Feuerwerksverbot für das Ortszentrum von Graben. Das Feuerwerksverbot gilt am 31. Dezember und am 1. Januar.

„Wir wollen mit diesem Verbot schützen was uns lieb und teuer ist: Den historischen Ortskern Grabens, der mit seinen Fachwerkhäusern, Scheunen, Ställen und Tabakschopfen die landwirtschaftliche Tradition unserer Gemeinde widerspiegelt“, so Bürgermeister Christian Eheim. Die Gemeinde hoffe, dass das Feuerwerksverbot beachtet werde. „Nach den dramatischen Szenen des Großbrandes vom Juli wollen wir ein Zeichen setzen“, sagt Bürgermeister Christian Eheim.
In den vergangenen Wochen baten zahlreiche Bürger aus dem betroffenen Gebiet die Gemeinde um den Erlass eines Feuerwerkverbots und übergaben Unterschriftenlisten an die Gemeindeverwaltung. „Der Schock bei den Anwohnern nach dem Großbrand im Juli sitzt noch immer tief. Das Verbot soll das Risiko weiterer Brände senken und ist ein Zeichen des Respekts gegenüber den Anwohnern und der geschichtsträchtigen Bausubstanz im Ortskern von Graben“, so Bürgermeister Christian Eheim.

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Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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