Die ULi Ettlingen hatte letztes Jahr dem Gemeinderat ins Stammbuch geschrieben, die enorm hohen Einnahmen für die Grundsteuer „B“ von rund 6,5 Mio. Euro im Jahr zu senken. Vorgeschlagen wurde eine Senkung um mindestens 25 %. „Dies bedeutet für viele Haushalte eine Jahresreduzierung von rund 50 bis 100 Euro“, so der ULi-Vorsitzende Thomas Fedrow und er stellt fest: „und das genau ist es, was sozial ist und die 2. Miete der Menschen reduziert“. Siegfried Geisbauer als Pressesprecher ergänzt: „Das Problem der ungerechten Grundsteuerermittlung ist vom Bundesverfassungsgericht nun erkannt, jetzt muss das Land einfachere Modelle erarbeiten“. Geisbauer denkt dabei an Vorschläge aus dem Freistaat Bayern. Demnach wäre für die Grundsteuer künftig alleine die Fläche von Grundstücken und Gebäuden entscheidend.
Auf jeden Fall kann der Ettlinger Gemeinderat sofort über einen Nachtragshaushalt entscheiden. ULi fordert daher rückwirkend für das Jahr 2018 die Grundsteuer zu senken, um das Wohnen in Ettlingen preiswerter zu machen. Durch die hohen Mehrreinnahmen sei dies ohnehin gedeckt.
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Grundstücks-Werte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Das geltende Recht darf nur noch für eine Übergangszeit weiter angewendet werden. Der Gesetzgeber muss bis spätestens zum 31. Dezember 2019 ein Reformgesetz beschließen. Anschließend haben Bund, Länder und Kommunen fünf weitere Jahre Zeit, um das Gesetzumzusetzen; also alle rund 35 Mio. Grundstücke neu zu bewerten. Die Neubewertung aller Grundstücke muss demnach spätestens zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-021.html
www.ULi-ettlingen.de
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