Schließung Senioren-Wohnpark Bad Schönborn zum 31. August ** Update: Die Politik schaltet sich ein
Ersatzeinrichtungen für die Bewohner werden gesucht

Foto: ps

Bad Schönborn. Die vollstationäre Pflegeeinrichtung Senioren-Wohnpark Bad Schönborn mit derzeit 90 pflegebedürftigen Bewohnern wird den Betrieb nach 20 Jahren zum 31. August einstellen.

Ursächlich hierfür ist unter anderem, dass die Einrichtung den Anforderungen der LHeimBauVO nicht genügt. Insbesondere unterschreiten die Bewohnerzimmer die vorgegebene Mindestgröße. Das Landratsamt Karlsruhe / Abt. für Sicherheit und Ordnung hat mit Schreiben vom 12. März mitgeteilt, dass die Einrichtung bis spätestens zum 31. August die baulichen Anforderungen erfüllen muss.

Das Unternehmen bedauert in einer Stellungnahme, dass eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung mit der zuständigen Behörde nicht herbeigeführt werden konnte.

In einer Mitarbeiterversammlung wurden am 6. Mai die 97 beschäftigten Mitarbeiter über die Situation informiert. Es werden nun Ersatzeinrichtungen für die Bewohner gesucht, um im Rahmen der Bezugspflege auch die entsprechend tätigen langjährigen Mitarbeiter auf andere Einrichtungen zu überführen.


Schreiben an zuständigen Minister


In einem Schreiben an den zuständigen Mnister hat sich der Landtagsabgeordnete Ulli Hockenberger nun für eine "Ausnahmelösung" eingesetzt:

"Sehr geehrter Herr Minister,völlig überraschend habe ich erst gestern von der bevorstehenden Schließung des Senioren-Wohnparks in der ehemaligen Pflegeklinik Bad Schönborn in Mingolsheim
erfahren. (...)
Die zu Pflegenden sollen die Einrichtung bis spätestens 30.Juni verlassen. Auch die
97 Mitarbeiter wurden sehr kurzfristig, nämlich am vergangenen Montagnachmittag,
informiert.
(...) Das Landratsamt hatte eine schriftliche Verlängerung der Übergangsfrist bis 2031 eingeräumt.
Mit dem Landratsamt Karlsruhe sind mein geschätzter Vorgänger alsWahlkreisabgeordneter, Minister a. D. Heribert Rech und ich der Meinung, dass die Einrichtung gerade deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht geschlossen werden darf. Wir sind der Auffassung, dass weder mit den Betreuten noch den Betreuern des Senioren-Wohnparks Bad Schönborn in dieser Weise umgegangen werden kann.

Sehr geehrter Herr Minister, wir bitten Sie zu prüfen, ob gegebenenfalls in letzterKonsequenz mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen eine anderweitige Lösung im Interesse der Betroffenen gefunden werden kann. Nach unserer Meinung muss zumindest eine Übergangsfrist erwirkt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulli Hockenberger"

Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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