Verantwortliche bitten, Nutzungsbedingungen zu beachten
Corona-Teststation

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Landau/SÜW. Das Diagnosezentrum am Messegelände in Landau ist seit wenigen Tagen wieder komplett in kommunaler Hand der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße – und testet weiter nicht nur durch das gemeinsame Gesundheitsamt identifizierte Kontaktpersonen, sondern auch Personen mit Corona-Verdacht, die von einer Ärztin bzw. einem Arzt überwiesen werden. Darauf machen Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt nun noch einmal aufmerksam.
Nach dem Rückzug des Landes Rheinland-Pfalz wird die Teststation aktuell ausschließlich von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der örtlichen DRK- und DLRG-Verbände betreut.
„Stadt, Kreis, Gesundheitsamt und Hilfsorganisationen tun alles, um den Ansturm auf die Teststation zu bewältigen, u.a. durch gesonderte Termine für Kontaktpersonen von Kitas und Schulen“, betonen Hirsch und Seefeldt. „Klar ist aber auch: Noch sind viele Fragen offen, etwa zur Refinanzierung der Kosten für Testungen, die aufgrund der Anordnung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Diese gehören nicht zu den originären Aufgaben des kommunalen Diagnosezentrums.“ Hier erhoffen sich Stadt und Kreis auch Klarheit vom Land Rheinland-Pfalz.
Zudem bitten die Verantwortlichen aus Stadt und Kreis die Bevölkerung darum, folgende Punkte bei der Nutzung der Teststation zu beachten:
Die Betriebszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 16 bis 20 Uhr sowie samstags von 10 bis 16 Uhr. Achtung: Je nach Andrang muss die Einfahrt früher geschlossen werden, sobald die Kapazitäten erreicht sind. Die Zufahrt erfolgt über die Max-Planck-Straße und ist ausgeschildert.
Getestet werden Personen aus der Stadt Landau und dem Landkreis Südliche Weinstraße mit Laborüberweisung (Formular 10) von einer Ärztin bzw. einem Arzt sowie identifizierte Kontaktpersonen, die namentlich durch das Gesundheitsamt an die Teststation gemeldet werden. Wer ohne Überweisung oder Meldung die Teststation aufsucht, muss abgewiesen werden – was wiederum zu längeren Wartezeiten für alle Patientinnen und Patienten führt.
Bei Fragen zum Corona-Virus können sich Bürgerinnen und Bürger an das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau unter der Telefonnummer 06341-940 555 wenden. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.

Limitierte Testkapazitäten: Wer sollte sich auf COVID-19 testen lassen?

In der kalten Jahreszeit ist vermehrt mit einfachen Erkältungen zu rechnen. Da es aus Gründen limitierter Test-Kapazitäten nicht möglich ist, in der Herbst- und Wintersaison alle Personen mit Symptomen wie Schnupfen und Halsschmerzen auf eine Corona-Infektion zu testen, weist das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße auf die Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) hin. Das RKI empfiehlt, die Testkapazitäten zur Diagnostik auf das Corona-Virus effizient einzusetzen.

Nach dem RKI ist ein Test auf COVID-19 durchzuführen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
• schwere respiratorische Symptome (beispielsweise durch akute Bronchitis oder Pneumonie, Atemnot oder Fieber)
• Störung des Geruchs- und Geschmackssinns
• Ungeklärte Erkrankungssymptome und Kontakt (1. Kategorie) mit einem bestätigten COVID-19-Fall
• Akute respiratorische Symptome jeder Schwere und Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis, Krankenhaus oder weiterhin enger Kontakt zu vielen Menschen (z. B. Lehrer, Erzieher).

Ein Test bei Kontaktpersonen ist dabei erst nach 5 bis 7 Tagen nach dem letzten Kontakt sinnvoll, weil zu diesem Zeitpunkt die höchste Wahrscheinlichkeit besteht, den Erreger nachzuweisen.
Darüber hinaus empfiehlt das RKI den Menschen, die nicht aufgrund der obigen Kriterien getestet werden und jegliche respiratorische Symptome aufweisen, sich trotzdem so zu verhalten, dass Übertragungen verhindert werden könnten, wenn sie eine COVID-19-Erkrankung hätten. Soweit dies umsetzbar ist, heißt das auch bei einem einfachen Schnupfen: Eine Isolation zu Hause UND mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vor Beendigung der Isolation und darüber hinaus eine Reduktion der Kontakte. Bei einer Verschlechterung des Allgemeinzustandes und einer Zunahme der Symptome wird ein sofortiger COVID-19-Test empfohlen.
Weitere Informationen zu den Empfehlungen des RKI sind auf der Homepage unter www.rki.de zu finden.
ld/kv

Autor:

Britta Bender aus Annweiler

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