Rückkauf des Bürgerwaldes jährt sich zum 230. Mal
Jubiläum

Gedenkstein im Bürgerwald zur Erinnerung an den Rückkauf zum 200-jährigen Jubiläum   | Foto: Stadt Annweiler
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  • Gedenkstein im Bürgerwald zur Erinnerung an den Rückkauf zum 200-jährigen Jubiläum
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Annweiler. Am 8. Dezember 1792 waren es 61 Bürger der Stadt, welche den Bürgerwald einschließlich des dazugehörigen Jagdrechts für 30.000 Gulden von Herzog Karl II. zurückkauften.
Doch wie kam es dazu: Als 1410 die Stadt Annweiler zum Herzogtum Zweibrücken kam, suchte besonders Herzog Alexander seine Hand nach der Stadt und ihrem reichen Besitz auszustrecken. Artikel 11 seiner 1501 erlassenen „Ordnung, Satzung und Regiment“ besagte, dass die Stadt Annweiler künftighin ohne Wissen und Willen der fürstlichen Obrigkeit kein Holz flößen sollte. 1519 kam es nach langwierigen Streitigkeiten zwischen der Stadt und dem Herzog zu dem Vergleich, der bestimmte, dass der Wald von beiden Teilen gebraucht und genutzt werden sollte. Über 200 Jahre vergingen. Wurde der Stadt in dem genannten Vertrag Ihr Eigentumsrecht auch nicht bestritten, so waren ihr doch bezüglich der Holznutzung feste Schranken gesetzt.
Herzog Christian IV. stellte schließlich förmlich Anspruch auf die Hälfte des Bürgerwaldes. Nach langem Prozess musste die Stadt 1768 einen Vertrag eingehen, wonach der Herzog die hinterste, westliche Hälfte des Bürgerwaldes an sich zog. Die Stadt behielt das Jagdrecht in dem ihr verbliebenen vorderen, östlichen Waldteilen, musste allerdings dem Herzog dafür 6.000 Gulden zahlen. Die Abteilungsgrenzen wurden mit 32 Steinen versteint. In den Zeiten der Französischen Revolution benutzen die Annweilerer Bürger die Notlage des bedrängten Herzogs dann aus, und erwarben den Bürgerwald zurück.
Heute ist der Bürgerwald ein Sinnbild dafür, dass wir uns der schon in der Schenkungsurkunde von 1304 beschriebenen Verpflichtung nach wie vor bewusst sind. Den Wald aus heutiger Sicht vollumfassend in Hinblick auf seine Erholungs-, Naturschutz- und Wirtschaftsfunktionen zu bewahren und weiterzuentwickeln. Mehr denn je gilt es heute alle diese Funktionen nachhaltig für kommende Generationen zu sichern.

Brennholzversteigerung und Bürgerwaldfest

Im Bewusstsein dieser Verpflichtung wird es im nächsten Jahr eine Brennholzversteigerung und ein „Bürgerwaldfest“ zur Erinnerung an dieses Ereignis geben. Gemeinsam wollen wir danken und uns bewusst werden welches Geschenk uns allen damals gemacht wurde. Nicht ohne Grund soll der damalige Bürgermeister Benekam das Lied „Nun danket alle Gott“ mit allen Anwesenden nach Entfernung der sogenannter Scheidsteine gesungen haben.
Weitere Informationen zur Brennholzversteigerung und zum „Bürgerwaldfest“ folgen im Frühjahr 2023. ps

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Gedenkstein im Bürgerwald zur Erinnerung an den Rückkauf zum 200-jährigen Jubiläum   | Foto: Stadt Annweiler
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Karte des sog. Hinterwaldes von 1927 – „Bürgerwald“ | Foto: Stadt Annweiler
Autor:

Britta Bender aus Annweiler

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