Coronakrise, Neuanfang, Einzelhandel, Fachgeschäfte, Schulen, Religionsausübung
JUNG: Nicht alle neuen Corona-Regelungen sind nachvollziehbar

FDP-Bundestagsabgeordneter Christian Jung (Karlsruhe-Land) setzt sich für durchdachte Öffnungskonzepte für den Einzelhandel und eine Perspektive für die Gastronomie und Hotels ein / "Verbot von religiösen Zusammenkünften und Gottesdiensten verstehe ich nicht"

Berlin/Weingarten (Baden). Zur Ankündigung der baden-württembergischen Landesregierung zu den Corona-Einschränkungen und Lockerungen für Teile des Einzelhandels, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Jung (Karlsruhe-Land) am Donnerstag in Weingarten (16.4.2020):

"Die Wirtschaft braucht einen klaren, belastbaren und nachvollziehbaren Fahrplan, wie es nun weitergeht. Eine solche klare Strategie fehlt in den jetzt beschlossenen Maßnahmen zu den Corona-Einschränkungen auch in Baden-Württemberg völlig. Einzelhandelsgeschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen wieder öffnen, Geschäfte mit einer größeren Verkaufsfläche dürfen dies nicht, es sei denn, sie gehören privilegierten Branchen an, zu denen auch Baumärkte, Autohändler und Gartencenter zählen. Diese dürfen ungeachtet der Verkaufsfläche öffnen.

Einschränkungen bei den Öffnungsmöglichkeiten für Geschäfte stellen schwerwiegende Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Positionen dar, die nur zulässig sind, wenn klar nachvollziehbare Gründe dafür vorliegen. Die fehlen bei der Einschränkung nach der Quadratmeterzahl völlig. Maßgeblich muss sein, ob ein Geschäft die erforderlichen Hygienemaßnahmen umsetzen kann oder nicht. Und das ist nach den Regelungen der Landesregierung offenbar in einigen Branchen ungeachtet der Verkaufsfläche unbedenklich möglich. Die sich aus der Abgrenzung nach der Verkaufsfläche ergebende Unterstellung der Landesregierung, die anderen Branchen seien dazu nicht in der Lage, sind willkürlich und nicht hinnehmbar.

Es ist ebenso nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung der Gastronomie nicht einmal eine belastbare Öffnungsperspektive bietet. Sicher muss immer der Gesundheitsschutz oberste Priorität genießen, aber das kann nicht heißen, dass Gastronomiebesuche zum Beispiel für Paare oder für Einzelkunden verboten bleiben. Bei Wahrung von geeigneten Abständen zwischen den Tischen sollten hier Öffnungsmöglichkeiten zeitnah in Aussicht gestellt werden. Das ist nicht nur wichtig, um den Betreibern und Betrieben das Überleben zu sichern, sondern auch um eine Planung der Öffnung zu ermöglichen. Das Personal muss mit Vorlauf reaktiviert werden, der Wareneinkauf muss wieder angekurbelt werden. All das geht gerade auch in der jetzigen Lage nicht von jetzt auf sofort.

Auch für das Abhalten von religiösen Zusammenkünften und Gottesdiensten verstehe ich das fortdauernde Pauschalverbot nicht. Bei Einhaltung geeigneter Hygieneregeln könnte das Abhalten von Gottesdiensten problemlos möglich sein, wie auch der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz (DBK), der Limburger Bischof Georg Bätzing heute herausgestellt hat.

Auch bei der Frage einer Pflicht zum Tragen von Schutzmasken gibt es offenbar keine Strategie. Es wird die Empfehlung ausgesprochen und eine eventuelle Pflicht vage in den Raum gestellt. Dabei dürfte unstreitig sein, dass das Tragen von Schutzmasken das Infektionsrisiko auf jeden Fall vermindert. An dieser Stelle rächt sich natürlich die Unterversorgung mit Schutzkleidung und Gesichtsmasken. Hier müssen wir nach der Hochphase der Pandemie über eine Neuorientierung im Katastrophenschutz dringend sprechen.

Angesichts der Schwere der Grundrechtseingriffe bei Geschäften, Gastronomie, aber insbesondere bei der Religionsausübung ist es nicht akzeptabel, dass eine Neubewertung der Lage erst am 30. April 2020 erfolgen soll. Mindestens wöchentlich sollten deshalb die Corona-Maßnahmen überprüft werden."

Autor:

FDP-Kreisverband Karlsruhe-Land aus Weingarten/Baden

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