Regierung beschließt Neufassung des Infektionsschutzgesetzes
Jung: Infektionsschutzgesetz abgelehnt - Klage in Karlsruhe ist auf dem Weg

Dr. Christian Jung MdB | Foto: Wolfgang Vogt

„Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes habe ich heute abgelehnt. An der Klage gegen die verfassungsrechtlich zweifelhaften Regelungen werde ich mich beteiligen.“

Berlin/Bretten. Zu den heute im Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Jung (Karlsruhe-Land) am Mittwoch (21.4.2021) in Berlin:

„Heute wurde im Deutschen Bundestag abschließend über das Infektionsschutzgesetz beraten. Die parlamentarische Beratung hat sich als Instrument der Qualitätssicherung in ersten Teilen bewährt und hat den Entwurf an vielen Stellen schon modifiziert. Es ist dadurch teilweise besser und teilweise schlechter geworden. Die FDP-Fraktion hat daher heute vier Änderungsanträge eingebracht und zur namentlichen Abstimmung gestellt:

1) Streichung der Ausgangssperren,
2) 7-Tage-Inzidenz ersetzen durch eine gewichtete Inzidenz, die weitere Faktoren berücksichtigt,
3) Ausnahmen für Geimpfte,
4) Modellprojekte trotz Inzidenzen über 100 zulassen.

Für uns ist klar: Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes muss verfassungsfest und epidemiologisch sinnvoll sein. Diese Voraussetzungen erfüllt der Gesetzentwurf der Regierung nicht. Daher habe ich ihn gemeinsam mit der FDP-Bundestagsfraktion abgelehnt. Wir sehen uns wegen erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken auch gezwungen, den Gang nach Karlsruhe anzutreten. Dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Ich beteilige mich an dieser Klage gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion.“

Autor:

FDP-Kreisverband Karlsruhe-Land aus Weingarten/Baden

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