Grundrechtseinschränkungen müssen verhältnismäßig sein
Christian Jung legt mit 79 Kolleginnen und Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz ein

Foto von Christian Jung vor dem Bundesverfassungsgericht (5.7.2020) | Foto: Wolfgang Vogt

Letzte Amtshandlung als Bundestagsabgeordneter:
Christian Jung legt mit 79 Kolleginnen und Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz ein / Grundrechtseinschränkungen müssen für Freie Demokraten verhältnismäßig sein

Bretten/Karlsruhe. Sozusagen als „letzte Amtshandlung“ vor seinem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag am 30. April 2021 hat Bundestagsabgeordneter Christian Jung (Karlsruhe-Land) nun zusammen mit allen 79 Kolleginnen und Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. „Trotz einer Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes durch die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD bleiben unsere schweren Bedenken. Noch immer werden die Maßnahmen an die nackte Inzidenz geknüpft und nicht an einen aussagekräftigeren Kriterien-Mix. Gleichzeitig sind neue Verschärfungen vorgesehen, etwa bei Schulen“, sagte der zukünftige FDP-Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Bretten. Dabei sei nicht klar, „welcher wissenschaftliche Anknüpfungspunkt es für den neu festgelegten Inzidenzwert von 165 gibt, ab dem Schulen geschlossen werden sollen. Vor allem jedoch die Ausgangssperren sind unverhältnismäßig und untauglich“, begründete Jung die Verfassungsbeschwerde.

Autor:

FDP-Kreisverband Karlsruhe-Land aus Weingarten/Baden

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