Gestaltungsvorschriften müssen beachtet werden
Ungepflegte Gräber

Laut Friedhofsatzung müssen alle Grabstätten nach den allgemeinen Gestaltungsvorschriften hergerichtet und dauernd gepflegt werden. | Foto: pixabay
  • Laut Friedhofsatzung müssen alle Grabstätten nach den allgemeinen Gestaltungsvorschriften hergerichtet und dauernd gepflegt werden.
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Waldsee. In letzter Zeit wurde des öfteren festgestellt, dass sich einige Gräber auf dem Waldseer Friedhof in schlechtem Pflegezustand befinden. Laut Friedhofsatzung müssen alle Grabstätten nach den allgemeinen Gestaltungsvorschriften hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Daher bittet die Friedhofsverwaltung die Gräber entsprechen in Stand zu setzen. ps/ako

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Wochenblatt Speyer aus Speyer

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