Brecheranlage auf der Deponie Stettfeld bedarf neuer immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

Auf dem Gelände der gemeindeeigenen Erdaushubdeponie auf Gemarkung Stettfeld wird von einer dort ansässigen Firma eine Bauschuttwiederaufbereitungsanlage betrieben. Diese bedarf aufgrund einer wesentlichen Änderung einer neuen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Während in der Vergangenheit eine mobile Großanlage zum Aufbereiten des wiederverwertbaren Bauschutts zum Einsatz gekommen war, ist neuerdings eine mobile Einrichtung vorgesehen. Diese soll flexibler effizienter und aufgrund einer reduzierten Anzahl an Umschlagvorgängen auch umweltfreundlicher sein. Wird die Maschine in unmittelbarer Nähe der Haufwerke eingesetzt, können damit unzählige Fahrten innerhalb des Betriebsgeländes vermieden werden. Die Genehmigung wird auch konkrete Flächen für die Bearbeitung von Bauschutt ausweisen sowie die Lagerflächen für die unterschiedlichen Stoffe festlegen. Dies alles unter Berücksichtigung der abfallrechtlichen Deponiegenehmigung, die für diesen Standort zugrunde zu legen ist. Der Ausschuss für Umwelt und Technik wurde ausführlich über den Inhalt des Genehmigungsantrages informiert und bekam Details vorgestellt. Das Hauptaugenmerk lag auf den zu erwartenden Belastungen durch Lärm und Staub. Hierzu wurde ausgeführt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmwerte mit der zum Einsatz vorgesehenen Brecheranlage nicht überschritten werden und auch die Staubemissionen unter den Grenzwerten liegen. Angestrebt wird eine Verbesserung der heutigen Situation. Als Grundstückseigentümerin und Trägerin öffentlicher Belange wird die Gemeindeverwaltung eine Stellungnahme abgeben, wenn die Stellungnahmen der Fachbehörden voll umfänglich vorliegen.

Autor:

Franziska Weiß aus Ubstadt-Weiher

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