Förderstreit im Saarland: Landtag stellt sich gegen Prien
- Der Saar-Landtag tagt. (Archivbild)
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Saarbrücken. Für Projekte der politischen Bildung und Extremismusprävention im Saarland geht es um mehr als 416.000 Euro: Der Landtag in Saarbrücken hat sich gegen die geplante Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!" ausgesprochen. In einer Erklärung, die die absolute SPD-Mehrheit im Landesparlament beschloss, wird das Programm als „zentrales Element der Demokratieförderung" bezeichnet. Eine „Schwächung bewährter Strukturen" sei demnach „das falsche Signal".
Nach Angaben aus der Debatte würden im Saarland beim Wegfall der Bundesförderung mehr als 416.000 Euro an Fördermitteln verloren gehen. Die SPD-Abgeordnete Réka Klein forderte, angekündigte Projekteinstellungen zurückzunehmen. Politische Bildung und Extremismusprävention müssten mindestens auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werden.
Was der Beschluss aus Saarbrücken bedeutet
Mit dem Votum fordert der Landtag die Landesregierung von Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) auf, sich auf Bundesebene für eine verlässliche und langfristige Finanzierung erfolgreicher Projekte der Demokratieförderung einzusetzen. Das Bundesprogramm steht bundesweit für Verbände, Partnerschaften und Initiativen zur Verfügung. Derzeit umfasst es etwa 190 Millionen Euro. Gefördert wurden zuletzt 360 Partnerschaften für Demokratie und rund 3.000 Projekte oder Initiativen.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat angekündigt, dass die Förderung von rund 200 von insgesamt mehreren Hundert Projekten zum Jahresende auslaufen soll. Zudem sollen die Förderrichtlinien überarbeitet werden.
Kritik aus der CDU: Rechnungshof sah Probleme
Der CDU-Abgeordnete Raphael Schäfer verteidigte die geplante Neuausrichtung. Er verwies auf massive Kritik des Bundesrechnungshofs an einem „Projektsammelsurium" von „Demokratie leben!". Deshalb sei ein Neustart des Förderprogramms notwendig, sagte Schäfer.
Die SPD sieht dagegen vor allem das Risiko, dass bewährte Strukturen in der Demokratieförderung geschwächt werden. Für betroffene Initiativen im Saarland ist damit weiter offen, wie es nach dem Jahresende mit einzelnen Projekten weitergeht.
AfD-Entwurf zum Wahlrecht scheitert
In derselben Sitzung lehnte der Landtag einen Gesetzentwurf der dreiköpfigen AfD-Fraktion für ein „Demokratie- und Wahlrechtsschutzgesetz" ab. SPD und CDU stimmten dagegen. Die AfD wollte die Zulassung von Kandidaten für Bürgermeisterwahlen durch Gemeindewahlausschüsse neu regeln.
Ein Wahlvorschlag sollte nach dem AfD-Entwurf nicht zurückgewiesen werden dürfen, wenn ein Ausschuss Zweifel daran hat, ob ein Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. AfD-Abgeordneter Christoph Schaufert sagte, seine Fraktion wolle verhindern, dass aus der Zulassungsprüfung eine „Gesinnungsprüfung" werde. Er verwies unter anderem auf Nichtzulassungen mehrerer AfD-Kandidaten bei Kommunalwahlen in Niedersachsen.
Klein entgegnete, wer Bürgermeister oder Landrat werden wolle, müsse die beamtenrechtlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehöre das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dies müsse vor der Wahl geprüft werden. Auch Schäfer sagte, Wahlausschüsse entschieden nach einer rechtsstaatlichen Einzelfallprüfung.
Nach Ansicht der AfD sollte die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei kein Grund für einen Ausschluss vom passiven Wahlrecht sein. Das solle auch gelten, wenn eine Partei vom Verfassungsschutz beobachtet werde. Die beamtenrechtliche Prüfung müsse aus Sicht der AfD erst nach der Wahl erfolgen, während SPD und CDU auf eine Prüfung vor der Wahl verwiesen. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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