Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg
Ausfälle im Kühlwassersystem

Philippsburg. Im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2, ist am 18. August einer von insgesamt vier Strängen des Nebenkühlwassersystems ausgefallen. In einem zweiten Strang war der Kühlwasserdurchsatz reduziert.

Zuvor war eine Messstelle im Bereich der Turbine ausgefallen. Aufgrund der hohen Wassertemperatur des Rheins lief das Kraftwerk zu diesem Zeitpunkt im Kreislaufbetrieb über den Kühlturm, die Einlaufschütze für das Kühlwasser aus dem Altrheinarm waren geschlossen. Das Kühlwasserniveau in der Anlage war daher höher im Vergleich zum Altrheinniveau.

Aufgrund der Störung in der Turbine kam es auslegungsgemäß zu einer Schnellabschaltung der Turbine und die Reaktorleistung hat sich auf rund 30 Prozent abgesenkt. Dabei wurde der Kreislaufbetrieb über den Kühlturm automatisch beendet und in den Frischwasserbetrieb (Rheinwasser) umgeschaltet. Nach dem hierzu erfolgten Öffnen der Einlaufschützen ist Kühlwasser über die Pumpenvorkammer in Richtung Altrhein rückgeströmt und hat hierbei Sedimente und Treibgut aufgewirbelt. Kühlwasserreinigungsanlagen haben diese Sedimente und das Treibgut aufgenommen und weitgehend entfernt.

Das Ereignis wurde unter der  Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft.

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber hat die Kühlwasserreinigungsanlage gereinigt und das Nebenkühlwassersystem wieder in Betrieb genommen. Danach wurde die Kraftwerksleistung wieder angehoben und ein Mischbetrieb aus Kühlturm und Frischwasserbetrieb hergestellt. Um eine Wiederholung zu vermeiden, wird der Betreiber in Zukunft die Art der Umschaltung zwischen den verschiedenen Betriebsweisen (mit oder ohne Kühlturm) optimieren.

Das Nebenkühlwassersystem zählt zum Sicherheitssystem. Es ist vierfach redundant (viersträngig) aufgebaut, wobei zwei Redundanzen ausreichend sind, um alle unterstellten Störfälle zu beherrschen. Der Eintrag von Schmutzpartikeln hat den Kühlwasserdurchfluss und damit die Kühlleistung in einer Redundanz so weit eingeschränkt, dass er unter dem spezifizierten Minimum lag. In der zweiten betroffenen Redundanz war die Kühlleistung nur geringfügig eingeschränkt und lag innerhalb der spezifizierten Sollwerte.

Die unmittelbare sicherheitstechnische Bedeutung ist daher gering.

Eine übergeordnete sicherheitstechnische Bedeutung ergibt sich daraus, dass eine betriebliche Störung in Verbindung mit zwar seltenen, aber zulässigen Randbedingungen (geringer Wasserstand des Rheins, hohe Flusstemperaturen und daher reiner Kühlturmbetrieb, relativ hohe Schmutzfracht im Rhein), zur redundanzübergreifenden Beeinträchtigung eines Sicherheitssystems geführt hat. Das Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde wird den Sachverhalt im Hinblick auf seine Ursachen und erforderlichenfalls wirksame Abhilfemaßnahmen daher vertieft überprüfen.

Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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