Trunkenheitsfahrt mit nicht versichertem E-Scooter und Sozia
- Symbolfoto Polizeikontrolle
- Foto: Bundespolizei
- hochgeladen von Verena Leininger
Limburgerhof. Am Freitag, 5. September 2025, wurden gegen 21.45 Uhr die 16-jährige Fahrerin eines E-Scooters und ihre 15-jährige Sozia in der Rheinstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Hierbei ergaben sich Hinweise auf Alkoholkonsum bei der Fahrerin. Der freiwillige Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,5 Promille, sodass ihr auf hiesiger Dienststelle eine Blutprobe entnommen wurde.
Die 16-Jährige erwarten Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Darüber hinaus erfolgt eine Mitteilung an die Führerscheinstelle. Die Sozia erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, da auf einem E-Scooter nur eine Person fahren darf. Zusätzlich wurde gegen den Eigentümer des E-Scooters eine Strafanzeige wegen des Zulassens beziehungsweise Anordnens des Fahrens ohne Versicherungsschutz eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Trunkenheitsfahrten mit einem E-Scooter werden daher strafrechtlich analog zu Fahrten mit einem Pkw geahndet. Dies kann unmittelbare Auswirkungen auf die bestehende Fahrerlaubnis oder auf die Erteilung einer solchen haben. POL-PDLU/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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