Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Lambsheim
Bebauungsplan "Im Reichert, Änderung 3" Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Lambsheim hat am 08.05.2020 im Einvernehmen mit den Beigeordneten per Eilentscheid die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Reichert Änderung 3" beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Osten der Ortsgemeinde Lambsheim. Der Änderungsbereich umfasst ein unbebautes Baugrundstück im östlichen Bereich des Baugebietes „Im Reichert“ mit der Flst. Nr. 9768.

Der Geltungsbereich besitzt eine Größe von ca. 442 m² und wird wie folgt begrenzt:
• Im Norden durch die südliche Grenze des Grundstücks mit der Flst. Nr. 9769
• Im Westen durch die Straße „Im Reichert“
• Im Süden durch die nördliche Grenze des Grundstücks mit der Flst. Nr. 9767
• Im Osten durch eine Grünfläche mit der Flst. Nr. 9771

Ziel der Planung
Der Bebauungsplan „Im Reichert“ in Lambsheim wurde im Jahr 1990 aufgestellt und seitdem mehrfach geändert und den Erfordernissen bei der Planumsetzung angepasst. Im Bebauungsplan ist ein „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt und vorgesehen sind Änderungen im östlichen Bereich des Baugebietes „Im Reichert“.

Aktueller Anlass für die Umplanung sind konkrete Bauwünsche der Grundstücks-besitzer des Baugrundstücks „Im Reichert 17“ zur Entwicklung der innerörtlichen Potenziale. Die Nutzung von baulichen Nachverdichtungsmöglichkeiten im vorhandenen Siedlungszusammenhang wird seitens der Ortsgemeinde grundsätzlich befürwortet, sofern eine geordnete Einbindung in den baulichen Kontext möglich ist.

Die Ortsgemeinde Lambsheim beabsichtigt eine Änderung des Bebauungsplanes unter der Bezeichnung „Im Reichert – Änderung 3“, um dem heutigen Bedarf an Wohnbauland nachzukommen und eine an heutige Wohnansprüche angepasste Bebauung realisieren zu können. Die Ortsgemeinde möchte den Anforderungen an ein zeitgemäßes modernes Wohnen bei zukünftigen Neubauten Rechnung tragen, ohne die Grundzüge der Planung zu verändern und dem Vorrang der Innen-entwicklung gerecht werden. Das auf dem Grundstück befindliche Baufenster wird an den Wunsch der Eigentümer zur Errichtung einer I-geschossigen Bauweise angepasst. Ziel ist es die Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum auf möglichst einer Ebene zu erleichtern. Dafür soll die überbaubare Grundstücksfläche angepasst werden, ohne die GRZ zu verändern. Mit der Anpassung auf einem relativ großen Grundstück wird die städtebauliche Ordnung beibehalten.
Um die planerische Voraussetzung für das Vorhaben zu schaffen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Lambsheim beschlossen, den Bebauungsplan „Im Reichert – Änderung 3“ im entsprechenden Bereich zu ändern.

Verfahren
Es ist vorgesehen das Bebauungsplanverfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Gemäß den Bestimmungen des § 13 a Abs. 1 S. 1 BauGB dienen Bebauungspläne der Innenentwicklung der Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen sowie anderen Maßnahmen der Innentwicklung.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird ausschließlich Innenbereich überplant. Der umliegende Bereich des Plangebietes ist bis auf die östlich gelegene Grünfläche vollständig bebaut und an 3 Seiten von Wohnbebauung umgeben. Die 4. Seite grenzt an die Randeingrünung des Baugebietes. Mit der Nutzung der Baulücke erfolgt keine Entwicklung in die unbebaute Landschaft. Die Bebauung auf der neu zu bebauenden Fläche fügt sich in die vorhandene Baustruktur ein. Insgesamt kann festgestellt werden, dass es sich hier um eine Nachverdichtung der Änderungsbereich i.S. des § 13 a BauGB handelt, wodurch die Anwendung des beschleunigten Verfahrens begründet wird.

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Lambsheim hat am 08.05.2020 im Einvernehmen mit den Beigeordneten per Eilentscheid die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes „Im Reichert Änderung 3" beschlossen.
In der Öffentllichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; sie haben Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Der Entwurf des Bebauungsplans “Im Reichert, Änderung 3“ liegt einschließlich seinen Textlichen Festsetzungen und seiner Begründung hierzu in der Zeit
von Montag, 25.05.2020 bis einschließlich Freitag, 26.06.2020

im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim, Verwaltungsstelle Heßheim, Hauptstraße 14, im Untergeschoß (Eingang auf der Rückseite des Dienstgebäudes links – über den Besucherparkplatz) zu folgenden Dienstzeiten öffentlich aus:

montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr
dienstags zusätzlich von 14:00 – 18.00 Uhr
mittwochs und donnerstags von 14.00 – 16.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass bei Betreten des Rathauses ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist und sich nicht mehr als maximal 2 Personen gleichzeitig in dem vorgesehenen Raum aufhalten. Desweiteren verweisen wir auf die aktuell gültigen Hygiene- und Abstandsregeln.

Den Bebauungsplan mit seinen textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, sowie seiner Begründung kann im Internet unter: http://www.lambsheim-hessheim.de/Rathaus/bauleitplanung/bebauungspläne/aktuelle_verfahren/index.html eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim, Verwaltungsstelle Heßheim, Hauptstraße 14, 67258 Heßheim, oder per E-Mail an b-plan@lambsheim-hessheim.de vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Lambsheim, den 11.05.2020
Für die Ortsgemeinde
Gez.: Knoll, Ortsbürgermeister
Für die Verbandsgemeinde
Gez.: Reith, Bürgermeister

Autor:

Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim

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