Verkehrsbehördliche Anordnungen zur Lambrechter Gäsbockkerwe
Halteverbote und Sperrungen

Foto: Manfred Richter/Pixabay

Lambrecht. Aufgrund der Lambrechter Kerwe vom 2. bis 5. August und des dazugehörigen Umzuges ist es notwendig, folgende verkehrsbehördliche Anordnungen zu treffen: In der Freiherr-vom-Stein-Straße wird am 4. August von 12 bis 15 Uhr ein absolutes Haltverbot angeordnet. Ebenso in der Straße Auf den Wergen, und der Karl-Marx-Straße. In der Klostergartenstraße wird am 4. August ein absolutes Haltverbot angeordnet.

Für die Mühlstraße (Kerwegrab) wird für den 2. und 5. August von 17 bis 22 Uhr ein absolutes Haltverbot angeordnet. Ab Montag, 29. Juli bis einschließlich Dienstag, 6. August, gelten auf dem Friedrich-Ebert-Platz und die angrenzenden Straßen Parkverbote.

Am Mittwoch, 31. Juli, ist für die Friedrich-Ebert-Brücke wegen dem Kerweaufbau eine Vollsperrung erforderlich, ebenso die Klostergartenstraße ab der Hausnummer 2 wegen der Aufstellung eines Speisezeltes. Die Bundesstraße 39 (Hauptstraße) wird am Sonntag, 4. August, im Rahmen des Kerweumzuges zwischen 15 und 16 Uhr für ca. 30 Minuten gesperrt.

Am Montag, 5. August, wird vermutlich der Parkplatz vor dem Heim des Verkehrsvereins ab 16 Uhr bis ca. 22.30 Uhr wegen des Feuerwerkes voll gesperrt. Die Sperrungen sind entsprechend ausgeschildert. uno

Autor:

Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße

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