SKFM - Betreuungsverein Bad Dürkheim
gewusst wie?! - Informationen zur Vorsorgevollmacht
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Am Mittwoch, den 4.11.26 informieren die Betreuungsvereine im Landkreis Bad Dürkheim und die Betreuungsbehörde des Kreises in Lambrecht von 14 - 16 Uhr über vorsorgende Verfügungen.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Erwachsene einen rechtlichen Vertreter selbst bestimmen, der dann im Ernstfall ihre Interessen vertreten kann. Ist es nicht möglich oder gewünscht, eine Vollmacht zu erteilen, kann auch eine Betreuungsverfügung eine sinnvolle Möglichkeit der Vorsorge darstellen. Die Patientenverfügung wiederrum sagt dem behandelnden Arzt, wie man in einer bestimmten Situation behandelt werden möchte.
Die Veranstaltung ist zur ersten Orientierung gedacht und verschafft den Besucherinnen und Besuchern einen kurzen Überblick zu den verschiedenen vorsorgenden Verfügungen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Es findet kein Vortrag statt.
Termine zur individuellen Beratung können im Nachgang bei den Betreuungsvereinen oder bei der Betreuungsbehörde vereinbart werden.
Wer bereits eine Vorsorgevollmacht erstellt hat, kann sich diese von den Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung beglaubigen lassen. Hierzu muss die Person, die die Vollmacht erstellt hat, persönlich erscheinen und einen gültigen Personalausweis vorlegen.
Zusätzlich mit dabei sind die Gemeindeschwester plus und der Pflegestützpunkt Lambrecht. Beide beraten über deren Angebote, die primär darauf ausgerichtet sind, das Wohnen zu Hause so lange als möglich zu gewährleisten.
Informationen zu vorsorgenden Verfügungen
am 04.11.26 von 14 - 16 Uhr
im Gartenhaus des AWO Seniorenhauses "Lambrechter Tal", Klostergartenstr.1 in Lambrecht
Sie haben noch Fragen? Gern können Sie bereits vorher Kontakt mit uns aufnehmen, rufen sie uns an: SKFM Bad dürkheim 06322/ 988447 oder 06322/0584294
Autor:Nicole Gruber aus Bad Dürkheim |
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