Wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungs- und Arzneimitteln in Untersuchungshaft

Sichergestellte Gegenstände | Foto: Polizei Heidelberg

Heidelberg. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehle gegen zwei Beschuldigte im Alter von 28 und 31 Jahren erlassen. Ihnen wird unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, unerlaubtes Handeltreiben mit Arzneimitteln sowie unerlaubter Handel mit Cannabis zur Last gelegt.
Die beiden Tatverdächtigen wurden am Freitag, 6. Februar 2026, gegen 14 Uhr von Polizeibeamten dabei beobachtet, wie sie im Bereich der Kürfürstenanlage an zwei Stellen Gegenstände auf dem Boden und im Gebüsch ablegten. In der weiteren Folge sollen die beiden Männer in mindestens sechs Fällen Marihuana, Haschisch sowie verschreibungspflichtige Medikamente an verschiedene Abnehmer verkauft haben. Dabei sollen sie immer wieder die beiden Stellen, an denen sie zuvor Gegenstände abgelegt hatten, aufgesucht haben. Nach der Festnahme der beiden Tatverdächtigen konnten in den beiden Verstecken neben einem vollständigen Blister des verschreibungspflichtigen Medikaments Pregabalin auch zwei Blister mit 19 Tabletten des verschreibungspflichtigen Medikamentes Tramadol, 14 Gramm Marihuana, 17 vorportionierte Streifen Haschisch sowie 4 Gramm Kokain aufgefunden werden.
Die Tatverdächtigen wurden am 7. Februar 2026 dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen die beiden Beschuldigten erließ und diese in Vollzug setzte. Anschließend wurden beide in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Heidelberg-Mitte dauern an. pol

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Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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