Gemeinderat beschließt Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“
Sechste Änderung bringt einstimmige Entscheidung

Foto: Heike Schwitalla

Hambrücken. Einstimmig billigte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den vorgelegten Entwurf zur sechsten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Offenlage durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu hören.
Grundlage für den Bebauungsplanentwurf, so Bürgermeister Thomas Ackermann, sei die notwendige Änderung des Planwerkes aufgrund des direkten Angrenzens eines allgemeinen Wohngebietes an ein Gewerbegebiet. Diesen planungsrechtlichen Missstand wolle man nun beseitigen. Weiterhin liege der Gemeinde eine Anfrage zur Umnutzung eines bestehenden Bürogebäudes zu Wohnzwecken auf dem gleichen Grundstück vor. Der vorliegende Entwurf, so erläuterte auch Fachbereichsleiter Jochen Köhler, wurde mit den betroffenen Anwohnern, den Gewerbetreibenden und sonstigen Betroffenen vorab abgesprochen.

Mit der Bebauungsplanänderung soll das bisher unbeschränkte Gewerbegebiet in ein eingeschränktes Gewerbegebiet umgewandelt werden. Dies betrifft das Grundstück Weiherer Straße 37 mit einer Größe von rund 0,66 Hektar.
Die zulässigen Lärmemissionen werden damit auf das Niveau eines Mischgebietes begrenzt und damit die Verträglichkeit mit der westlich angrenzenden Wohnbebauung gewährleistet. Dies erläuterte Dipl.-Ing. Lars Petri vom beauftragten Planungsbüro Pröll-Miltner sowohl dem Gremium als auch den anwesenden Zuhörern. Für den südlichen Teil des Plangebietes werde ein Mischgebiet festgesetzt, um dort die geplante Wohnnutzung realisieren zu können.
Des Weiteren werden ergänzende Festsetzungen zur Gebäudehöhe getroffen, diverse Vorschriften vereinfacht und vereinheitlicht sowie zum Schutz der Anwohner ein Zufahrtsverbot für Lkw über 3,5 Tonnen entlang des Alten Speyerer Weges vorgeschlagen.
Petri ging in seinem Vortrag auch auf ein umfangreiches Schreiben der Anwohnerschaft im Zuge der vorgeschalteten Beteiligung durch die Gemeindeverwaltung ein. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sowie des Planungsbüros konnte den Bedenken der Anwohnerschaft voll umfänglich Rechnung getragen werden und in Absprache mit dem gewerblichen Nutzer des Grundstückes ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden.
Dem konnte sich auch der Gemeinderat anschließen, so dass der Entwurf samt den notwendigen Verfahrensschritten einstimmig gebilligt werden konnte.

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Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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