Tiefflug über Quirnheim: Eurofighter sorgt für Aufsehen
- Ein Kampfjets flog am Dienstag nur 152 Meter nördlich über Quirnheim.
- Foto: Gertrud Zach/divids
- hochgeladen von Cynthia Schröer
Quirnheim. Kampfflugzeuge am Himmel über dem Leiningerland? In den letzten Wochen haben mehrere Bürgerinnen und Bürger aus Quirnheim und Umgebung wiederholt Tiefflüge gemeldet. Besonders auffällig: Am Dienstag , 2. September, donnerte ein Eurofighter zweimal in geringer Höhe über das 800-Einwohner-Dorf – mit deutlicher Wirkung. Viele fühlten sich erschreckt.
Ehemaliger Ort einer Raketenstation
Tatsächlich war das Hochplateau nordöstlich von Quirnheim einst ein bedeutender Ort im Kalten Krieg: Von 1961 bis 1983 sollen hier Nike-Hercules-Raketen der US-Streitkräfte stationiert gewesen sein – angeblich sogar mit atomaren Sprengköpfen in unterirdischen Bunkern. Später übernahmen Patriot-Systeme die Stellung. Heute befindet sich dort ein kleines Gewerbegebiet sowie ein Technik- und Motorradmuseum. Allerdings scheint das Areal irgendwie weiter ein Schein-Übungsziel für Nato-Flieger zu sein. Oder wie erklärt sich die Tiefflüge über das nordöstlich gelegene Plateau?
Bundeswehr bestätigt Tiefflug
Auf Anfrage des Wochenblatts beim zuständigen Luftfahrtamt der Bundeswehr, das die zentrale Flugüberwachung des militärischen Flugbetriebs in Deutschland verantwortet, wurde der Tiefflug jedenfalls bestätigt:
„Bei dem von Ihnen gemeldeten Flug vom 02. September 2025 handelte es sich um ein Kampfflugzeug des TaktLwG 31 aus Nörvenich vom Typ Eurofighter, welches im Rahmen eines Tieffluges zweimal im Bereich Quirnheim flog.“
Die Details dazu:
„Beim ersten Mal sei das Kampfflugzeug um 9.34 Uhr Ortszeit in einer Höhe von 1100 Fuß (ca. 335m) über Grund in einer Entfernung von einer nautischen Meile (ca. 1,9 Km) nördlich an dem Ort vorbei geflogen. Beim zweiten Flug um 9.45 Uhr Ortszeit war der Kampfflieger gerade mal 500 Fuß (ca. 152m) über Grund über den nördlichen Rand der Ortschaft.“ Laut Sprecher sei der Flug „im Rahmen des täglichen Routineflugbetriebs unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen durchgeführt“ worden. scheint so, als ob es nicht der letzte "Übungsflug" eines Eurofighters knapp über der Gemeinde gewesen sein dürfte.
Militärische Flüge über Deutschland: Was erlaubt ist
Grundsätzlich sei laut Bundeswehr militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig. Eine feste Streckenführung gebe es nicht, da die Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über das gesamte Bundesgebiet verteilt werden sollen. Dabei gilt eine Mindesthöhe von 500 Fuß (etwa 150 Meter) – die in Quirnheim offenbar gerade noch eingehalten wurde. Über größeren Städten (über 100.000 Einwohner) beträgt die Mindesthöhe 2.000 Fuß (etwa 600 Meter). Trotzdem, so der Sprecher: „Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen.“
Flüge notwendig für Einsatzbereitschaft
Der Sprecher betont weiter: „Die Erfüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfte erfordert eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben. Daher ist mit Blick auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und unter den gegebenen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen ein Verzicht nicht möglich.“ „Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt; die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt dennoch unumgänglich, um eine kontinuierliche Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie auf internationale Einsätze zur Krisenbewältigung für die Streitkräfte sicherzustellen.“
Bürgerbelastung wird gesehen – Beschwerdemöglichkeiten bestehen
Trotzdem zeigt man beim Luftfahrtamt Verständnis für die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger: „Ich kann Ihnen versichern, dass die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger, die mit militärischem Flugbetrieb einhergehen, allen Verantwortlichen bewusst sind. Übungsvorhaben werden daher nach Möglichkeit so geplant, dass sie in einem möglichst ausgewogenen Verhältnis von niedrigeren und höheren Flugbändern stattfinden, um die Lärmbelastung für die Bevölkerung so gering wie möglich gehalten. Die Bemühungen, die Auswirkungen des militärischen Flugbetriebs zu minimieren, finden grundsätzlich jedoch dann ihre Grenzen, wenn negative Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erwarten sind. Aufgrund der Besiedelungsdichte Deutschlands ist die vollständige Vermeidung aller bewohnten Gebiete leider nicht möglich.“
Bürgertelefon für Hinweise eingerichtet
Wer militärische Flüge melden oder Fragen dazu stellen möchte, kann sich direkt an den Bürgerservice des Luftfahrtamts wenden. Informationen dazu sowie allgemeine Hinweise zum militärischen Flugbetrieb finden sich auf bundeswehr.de unter dem Stichwort „Militärischer Flugbetrieb“. [rgb]
Autor:Reiner Bohlander aus Frankenthal |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.