Ortsbürgermeisterin Stachowiak bittet um Rücksicht
Pflanzenrückschnitt und Straßenreinigung in Ellerstadt

Pflanzenüberhänge stellen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Sichtbeeinträchtigung dar oder können die Nutzbarkeit der Geh- oder Radwege einschränken. | Foto: Pixabay
  • Pflanzenüberhänge stellen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Sichtbeeinträchtigung dar oder können die Nutzbarkeit der Geh- oder Radwege einschränken.
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bitte schneiden Sie Bäume und Sträucher zurück, die in die öffentlichen Gehwege und Straßen hineinragen oder die Straßenbeleuchtung beeinträchtigen. Pflanzenüberhänge stellen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Sichtbeeinträchtigung dar oder können die Nutzbarkeit der Geh- oder Radwege einschränken. Eine Verpflichtung zum Rückschnitt der Bepflanzung ergibt sich aus dem Landesstraßengesetz, § 27.
Bitte nehmen Sie auch eine regelmäßige Reinigung der öffentlichen Straßen vor und halten Sie die Gehwege von Unkrautbewuchs frei. Auf der Grundlage der Satzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen sind alle Eigentümer oder Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen sind oder angrenzen, zur Straßenreinigung und zum Pflanzenrückschnitt verpflichtet. Die Reinigungspflicht besteht auch, wenn die Verunreinigung nicht verursacht wurde.
Dies trägt auch zu einem guten nachbarschaftlichen Miteinander bei.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ortsbürgermeisterin Ellerstadt, Elke Stachowiak

Autor:

Verbandsgemeindeverwaltung Wachenheim aus Wachenheim

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