Schock für Ehrenamtliche: Mitgliedsbeiträge plötzlich steuerpflichtig?
- Saar-Regierungschefin Rehlinger will auf Bundesebene eine Klarstellung erreichen. (Archivbild)
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Saarbrücken. Viele Vereine könnten künftig mit neuen Steuerfragen konfrontiert werden. Die saarländische Landesregierung fordert deshalb eine klare Regel im Steuerrecht. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofes, das Mitgliedsbeiträge unter Umständen als umsatzsteuerpflichtig einstufen könnte.
Nach Angaben der Staatskanzlei könnten Vereinen dadurch Einnahmen verloren gehen. Zudem müssten ehrenamtliche Vorstände sich mit deutlich komplizierteren steuerlichen Vorgaben beschäftigen.
Initiative über den Bundesrat
Das Saarland will deshalb eine gesetzliche Klarstellung erreichen. Ein entsprechender Antrag der Landesregierung soll am Freitag, 12. Juni, in den Bundesrat eingebracht werden. Ziel ist eine Regelung, die Vereine vor zusätzlichen finanziellen Belastungen schützt.
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sagte, Vereine seien zentral für das gesellschaftliche Leben. „Vereine sind von großer Bedeutung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Wir wollen nicht, dass ihnen Steine in den Weg gelegt werden.“
Urteil sorgt für Unsicherheit
Grundsätzlich sind gemeinnützige Vereine bislang von der Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge befreit. Der Bundesfinanzhof stellte jedoch klar, dass Beiträge als Gegenleistung gelten können. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn Mitglieder konkrete Leistungen erhalten.
Dazu zählen zum Beispiel organisierte Sportangebote oder andere regelmäßige Aktivitäten eines Vereins. In solchen Fällen könnten Beiträge künftig als steuerpflichtig bewertet werden.
Mit der Initiative im Bundesrat soll diese Unsicherheit aus Sicht der saarländischen Landesregierung beseitigt werden. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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