Verfassungsänderung im Saarland: Landtag stimmt Mittwoch ab

Der Saar-Landtag berät über Verfassungsänderungen. (Archivbild) | Foto: Oliver Dietze/dpa
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Saarbrücken. Das Saarland bekommt voraussichtlich eine neue Einleitung in seiner Landesverfassung. Der Landtag will die Änderung am Mittwoch, 29. April, um 9 Uhr beschließen.

Geplant ist eine neue Präambel. Darin wird unter anderem ein Bezug zu Gott aufgenommen. Diese Formulierung stand im ursprünglichen Entwurf noch nicht. Zudem sollen neue Staatsziele und Änderungen beim Wahlverfahren für Richter des Verfassungsgerichtshofes festgeschrieben werden.

Nach Ansicht der mit absoluter Mehrheit regierenden SPD und der oppositionellen CDU sollen die neuen Regeln verhindern, dass extreme Parteien wichtige Entscheidungen blockieren können. Beide Fraktionen verfügen zusammen über 48 der 51 Sitze im Landtag.

In der geplanten Präambel bekennt sich das Saarland unter anderem zur deutsch französischen Freundschaft und zu einem friedlichen Europa. Außerdem heißt es, das Land habe sich die Verfassung „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes“ gegeben.

Auch weitere Punkte sollen in der Verfassung verankert werden:

  • Schutz vor Antisemitismus
  • Schutz vor Antiziganismus
  • Schutz des jüdischen Lebens und der jüdischen Kultur

Ein Bündnis aus christlichen Kirchen, der Synagogengemeinde Saar und muslimischen Verbänden hatte zuvor eine solche Formulierung gefordert.

Verfahren für Verfassungsrichter soll geändert werden

Neben der Präambel soll auch das Wahlverfahren für Richter des Verfassungsgerichtshofes angepasst werden. Bisher schlägt das Präsidium des Landtages Kandidaten vor. Gewählt werden sie anschließend mit einer Zwei Drittel Mehrheit im Parlament.

Künftig soll ein zweiter Schritt greifen, falls diese Wahl scheitert. Dann könnte der Verfassungsgerichtshof selbst Kandidaten vorschlagen. Für deren Wahl würde im Landtag eine einfache Mehrheit ausreichen.

Die dreiköpfige AfD Fraktion lehnt die Änderungen ab. Der Abgeordnete Christoph Schaufert hatte bereits im September erklärt, die Regierungsfraktionen wollten sich damit „einen Vorteil für kommende Zeiten mit geänderten Mehrheiten verschaffen“.

Die saarländische Verfassung stammt aus dem Jahr 1947. Damals enthielt sie bereits eine Präambel, die das Land eng an Frankreich band. Nach dem Beitritt zur Bundesrepublik am 1. Januar 1957 wurde diese Einleitung gestrichen. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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