Saarland schreibt neue Werte in die Verfassung – das ändert sich jetzt
- Der Saar-Landtag hat Verfassungsänderungen beschlossen. (Archivbild)
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Saarbrücken. Für Bürger im Saarland gelten künftig neue Staatsziele in der Landesverfassung. Der Landtag hat beschlossen, den Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur sowie den Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus ausdrücklich in der Verfassung zu verankern.
Die Änderung wurde gemeinsam von der allein regierenden SPD und der oppositionellen CDU beschlossen. Beide Fraktionen verfügen zusammen über 48 der 51 Sitze im Parlament. Die dreiköpfige AfD-Fraktion stimmte gegen das Gesetz.
Auch die Präambel der Landesverfassung wurde neu gefasst. Darin bekennt sich das Saarland unter anderem zur deutsch französischen Freundschaft und zu einem friedlichen Europa. Zudem heißt es, die Verfassung sei „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes“ gegeben worden.
Neues Verfahren für Richter am Verfassungsgerichtshof
Mit Blick auf die Landtagswahl am Sonntag, 25. April 2027 änderte das Parlament außerdem das Verfahren zur Wahl der Richter am saarländischen Verfassungsgerichtshof.
Bislang schlägt das Präsidium des Landtags Kandidaten vor. Gewählt werden sie anschließend mit einer Zwei Drittel Mehrheit im Parlament. Künftig soll ein zusätzlicher Schritt greifen, wenn keine Einigung zustande kommt.
- Der Verfassungsgerichtshof kann dann selbst Kandidaten vorschlagen.
- Für deren Wahl reicht anschließend eine einfache Mehrheit im Landtag.
SPD Fraktionschef Ulrich Commerçon erklärte, es sei wichtig, die „demokratische Resilienz“ auf allen Ebenen zu stärken. Der AfD Abgeordnete Christoph Schaufert kritisierte dagegen, damit sollten mögliche Wahlerfolge seiner Partei künftig begrenzt werden. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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