Saarland erleichtert Einsatz von Hebammen aus dem EU-Ausland

Der Saar-Landtag erleichtert die Arbeit ausländischer Hebammen. (Symbolbild) | Foto: dpa
  • Der Saar-Landtag erleichtert die Arbeit ausländischer Hebammen. (Symbolbild)
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Hebammen-Regelung. Im Landtag des Saarlandes in Saarbrücken können Hebammen aus dem EU-Ausland künftig einfacher arbeiten. Für Familien bedeutet das eine bessere Verfügbarkeit von Betreuung rund um Schwangerschaft und Geburt.

Was sich konkret ändert

Hebammen aus anderen EU-Staaten dürfen im Saarland „vorübergehend und gelegentlich“ tätig sein, auch ohne formelle Anerkennung durch deutsche Behörden. Der Landtag hat dafür eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.

Voraussetzungen für den Einsatz

Die erleichterte Tätigkeit ist an klare Bedingungen geknüpft

  • Rechtmäßige Niederlassung im Herkunftsland oder mindestens ein Jahr dort rechtmäßig gearbeitet
  • Vorherige Anmeldung der Tätigkeit bei den zuständigen Behörden im Saarland
  • Überprüfung der Qualifikationen durch die Behörden
  • Erlaubnis gilt jeweils für ein Jahr

Die Regelung soll sicherstellen, dass die grundsätzliche Pflicht zur Anerkennung von Berufsabschlüssen nicht dauerhaft umgangen wird.

Hintergrund der Entscheidung

Auslöser war ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland. Die Kommission sieht die Dienstleistungsfreiheit verletzt, wenn EU-Bürger trotz rechtmäßiger Berufsausübung im Heimatland an zusätzlichen Hürden scheitern. Mit der Gesetzesänderung setzt das Saarland die europäischen Vorgaben um und schafft zugleich mehr Spielraum für die Versorgung vor Ort. dpa/red

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

Autor:

Anja Stemler aus Kusel-Altenglan

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