Neuer Zugang im Saarland: EU-Fachkräfte dürfen früher arbeiten

Weiterbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen sollen im Saarland ohne Anerkennungsverfahren genutzt werden können. (Symbolbild) | Foto: dpa
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Saarland. Im Saarland erhalten Fachkräfte aus EU-Staaten in Gesundheit und Pflege einen erleichterten Einstieg in Weiterbildungen und praktische Tätigkeiten. Der Landtag in Saarbrücken brachte dafür eine Gesetzesänderung auf den Weg.

Arbeiten während der Weiterbildung möglich

Künftig dürfen Fachkräfte aus anderen EU-Staaten Tätigkeiten ausüben, die sie im Rahmen einer Weiterbildung erlernen. Das gilt vorübergehend und gelegentlich auch ohne vorheriges Anerkennungsverfahren durch deutsche Behörden. Voraussetzung ist eine rechtmäßige Niederlassung im Herkunftsland, sofern der Beruf dort reglementiert ist. Alternativ muss die Tätigkeit dort in den vergangenen zehn Jahren mindestens ein Jahr lang rechtmäßig ausgeübt worden sein.

Anmeldung und Prüfung bleiben Pflicht

Vor dem Einsatz im Saarland ist eine Anmeldung bei den zuständigen Behörden erforderlich. Dort werden die Qualifikationen geprüft. Die Erlaubnis gilt für ein Jahr. Damit soll verhindert werden, dass das reguläre Anerkennungsverfahren dauerhaft umgangen wird.

Hintergrund ist ein EU-Verfahren

Auslöser der Änderung war ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland. Die Kommission sieht die Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt, wenn EU-Bürger trotz rechtmäßiger Ausübung ihres Berufs im Herkunftsland zusätzliche Hürden überwinden müssen. dpa/red

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

Autor:

Anja Stemler aus Kusel-Altenglan

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