Landtag beschließt im Saarland mehr Rechte für Verfassungsschutz

Der Saar-Landtag gibt dem Verfassungsschutz mehr Rechte  (Archivbild) | Foto: Oliver Dietze/dpa
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Saarbrücken. Der Verfassungsschutz im Saarland darf künftig mehr Informationen sammeln und in bestimmten Fällen auch an Strafverfolger weitergeben. Der Landtag in Saarbrücken hat dafür eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen.

Nach der Neuregelung kann die Behörde bei Verdacht auf besonders schwere Straftaten personenbezogene Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft übermitteln. Diese Daten können auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen worden sein. Bisher war eine Weitergabe nur innerhalb des Verfassungsschutzverbundes möglich.

Die neuen Regeln betreffen unter anderem Ermittlungen zu schweren Delikten wie

  • Hochverrat
  • Gefährdung der äußeren Sicherheit
  • Straftaten gegen die Landesverteidigung
  • Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

Außerdem erhält der Verfassungsschutz zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten. Künftig darf die Behörde auch Konto Stammdaten abfragen und Videoüberwachung im öffentlichen Raum auswerten.

Beschäftigte dürfen sich direkt an Kontrollausschuss wenden

Das Gesetz enthält zudem eine Regel zur internen Kontrolle. Beschäftigte des Verfassungsschutzes dürfen sich künftig ohne Einhaltung des Dienstwegs direkt an den parlamentarischen Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes wenden.

In der Debatte im Landtag betonte Martina Holzner von der SPD, Demokratien stünden zunehmend unter Druck. Deshalb handle das Parlament entschlossen zum Schutz der Demokratie. Der CDU Abgeordnete Raphael Schäfer wies Vorwürfe zurück, der Verfassungsschutz könne missbraucht werden.

Die AfD lehnte die Gesetzesänderung ab. Ihr Abgeordneter Christoph Schaufert erklärte, der Verfassungsschutz müsse grundsätzlich neu aufgestellt werden. Er sagte. „Verfassungsschutz ist kein Regierungsschutz.“ dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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