Gericht erlaubt AfD-Sommerfest im Dorfgemeinschaftshaus

Das Verwaltungsgericht war der Auffassung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien. (Symbolbild) | Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa
  • Das Verwaltungsgericht war der Auffassung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien. (Symbolbild)
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Gersheim. Das Sommerfest des AfD-Gemeindeverbandes kann im Dorfgemeinschaftshaus stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes für Gersheim im Saarpfalz-Kreis in einem Eilverfahren entschieden.

Gericht gibt Eilantrag statt

Nach Angaben des Gerichts entspricht die geplante Veranstaltung dem Widmungszweck des Dorfgemeinschaftshauses. Für den hilfsweise beantragten Termin seien zudem noch Kapazitäten vorhanden.

Beschwerde noch möglich

Mit dem Beschluss bekam der AfD-Gemeindeverband Gersheim Zugang zu dem Gebäude der Gemeinde für sein Sommerfest. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes eingelegt werden. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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