Urteil nach Schüssen in Völklingen: Experte erklärt Schuldfähigkeit

Die Anklage lautete auf Mord. Das Urteil nicht.  | Foto: Laszlo Pinter/dpa
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Völklingen. Nach dem Urteil zu den tödlichen Schüssen auf einen Polizisten in Völklingen rückt eine juristische Kernfrage in den Mittelpunkt. Wer entscheidet eigentlich, ob ein Täter schuldfähig ist. Nach Einschätzung eines Strafrechtsexperten liegt diese Entscheidung am Ende immer beim Gericht.

Am Mittwoch, 1. April, hatte das Landgericht Saarbrücken über einen 19‑Jährigen geurteilt. Der junge Mann hatte im August 2025 nach einem Tankstellenüberfall einem 34 Jahre alten Polizeibeamten die Dienstwaffe entrissen und ihn erschossen. Das Gericht ordnete die dauerhafte Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus für Straftäter an. Die Richter gingen davon aus, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung beim Überfall vermindert schuldfähig war. Bei den Schüssen selbst bewertete das Gericht ihn als schuldunfähig. Die Tat wurde rechtlich als Totschlag und nicht als Mord eingestuft.

Frage der Schuldfähigkeit

Henning Rosenau, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht an der Martin Luther Universität Halle Wittenberg, betont die Schwierigkeit solcher Entscheidungen. Die Frage nach der Schuld eines Täters gehöre zu den schwierigsten Aufgaben der Justiz. Ein Gericht könne nicht in das Innere eines Menschen schauen. Deshalb müsse der Strafprozess versuchen, Tat und Verhalten so genau wie möglich zu rekonstruieren. Entscheidend sei eine präzise Analyse der Situation während der Tat und der psychischen Verfassung des Täters.

Gutachten bindet das Gericht nicht

Im Prozess hatte ein Sachverständiger wegen einer diagnostizierten Schizophrenie eine eingeschränkte Schuldfähigkeit am Tattag festgestellt. Dass das Gericht teilweise zu einer anderen Bewertung kam, sei juristisch zulässig, sagte Rosenau. Gutachten von Psychiatern hätten großes Gewicht. Eine Bindung gebe es jedoch nicht. Über die entscheidende Frage der Schuldunfähigkeit urteilt immer das Gericht und nicht der medizinische Sachverständige. dpa/red

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Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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