Plädoyer im Mordprozess in Saarbrücken: 13 Jahre gefordert

Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen. (Archivbild) | Foto: dpa
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Saarbrücken. Im Mordprozess um einen im Dienst erschossenen Polizisten zeichnet sich ein hartes Strafmaß ab. Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Landgericht Saarbrücken für den 19 Jahre alten Angeklagten eine Jugendstrafe von 13 Jahren sowie die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert.

Nach Darstellung von Oberstaatsanwalt Christian Nassiry seien mehrere Mordmerkmale erfüllt und die Schuld wiege besonders schwer. In seinem Plädoyer sprach er von einer gezielten Tötung. Der Angeklagte habe „mit absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt. Der Schuss auf den bereits am Boden liegenden Beamten sei „demonstrativ wie in einem Mafiafilm“ gewesen. „Das war eine gezielte Hinrichtung.“

Dienstwaffe entrissen und 17 Schüsse abgegeben

Die Tat ereignete sich am Donnerstag, 21. August, in Völklingen. Laut Anklage hatte der damals 19‑Jährige zuvor eine Tankstelle überfallen. Als Polizisten eingriffen, soll er einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und insgesamt 17 Schüsse abgegeben haben. Sechs Kugeln trafen den 34 Jahre alten Polizeioberkommissar Simon Bohr. Der Beamte starb später an seinen schweren Verletzungen. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wegen paranoider Schizophrenie vermindert schuldfähig war. Trotzdem habe er eine Wahl gehabt, sagte Nassiry. Ziel seines Handelns sei gewesen, größtmögliche Schmerzen zu verursachen. Der Polizist sei qualvoll gestorben.

Streit um Mord oder Totschlag

Auch die Nebenklage fordert eine Jugendstrafe und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Sie verlangt jedoch die Höchststrafe von 15 Jahren. Nach ihrer Darstellung erschoss der Angeklagte den bereits am Boden liegenden Polizisten und schoss zudem zweimal auf einen weiteren Beamten, der Deckung suchte. Dessen Schutzweste verhinderte vermutlich tödliche Verletzungen. Weitere Polizisten stoppten den Angreifer schließlich durch Schüsse und verletzten ihn.

Die Verteidigung sieht dagegen keine Mordmerkmale. Sie plädierte auf Totschlag und versuchten Totschlag und forderte eine Jugendstrafe von sechs Jahren sowie ebenfalls eine Unterbringung in einer Klinik. Der Angeklagte habe nicht töten wollen. Er habe eine vermeintliche Gefahr für sich beseitigen wollen, erklärte Verteidiger Michael Rehberger.

Der 19‑Jährige schwieg während des gesamten Prozesses. Am letzten Verhandlungstag sagte er lediglich mit ruhiger Stimme, er schließe sich den Ausführungen seines Anwalts an. Das Urteil des Gerichts wird am Mittwoch, 1. April, um 10.30 Uhr erwartet. dpa/red

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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