Gutachten zu tödlicher Attacke in Bexbach: Angeklagter wohl vermindert schuldfähig

Der Prozess ist auf der Zielgeraden angekommen. (Archivbild) | Foto: Laszlo Pinter/dpa
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Saarbrücken. Im Mordprozess um die tödliche Attacke auf einen Gerichtsvollzieher in Bexbach könnte die Schuldfähigkeit des Angeklagten eingeschränkt gewesen sein. Eine psychiatrische Sachverständige erklärte vor dem Landgericht Saarbrücken, der 42 Jahre alte Angeklagte leide an einer schizophrenen Störung mit wahnhaftem Verfolgungserleben.

Nach Einschätzung der Gutachterin Konstanze Römer sei deshalb eine Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angezeigt. Der Mann stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Der 42-Jährige steht seit Dienstag, 20. Mai, wegen Mordes vor Gericht. Laut Anklage soll er im November einen 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher in Bexbach im Saarpfalz Kreis mit einem Jagdmesser getötet haben. Der Beamte wollte eine Zwangsräumung vollstrecken.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Deutsche mindestens 13 Mal auf Kopf und Oberkörper des Opfers eingestochen haben. Der Angeklagte ist derzeit vorläufig in der forensisch psychiatrischen Klinik in Merzig untergebracht.

Gutachterin schildert Wahnvorstellungen

Die Sachverständige erklärte, der Angeklagte habe den Gerichtsvollzieher in seinem Wahn als Bedrohung wahrgenommen. Zwar habe er gewusst, dass Töten verboten ist. Die geplante Zwangsräumung habe er jedoch als großes Unrecht empfunden. Aus dieser Wut heraus sei es zu der Tat gekommen.

Die psychische Erkrankung habe sich nach Einschätzung der Gutachterin in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Als möglichen Auslöser nannte sie einen langjährigen Konflikt mit einer Nachbarin. Der Angeklagte habe diesen Streit als „Psychoterror“ beschrieben. Zudem habe er von der Frau Drogen erhalten, die die Erkrankung beschleunigt haben könnten.

Nachbarin berichtet von Drohungen

Die Nachbarin sagte als Zeugin aus, der Mann sei im Laufe der Zeit immer aggressiver geworden. Er habe gegen Wände und Türen geschlagen und sie bedroht. Aus Angst vor einer direkten Begegnung wurde die Frau per Video im Gerichtssaal zugeschaltet.

Bewegende Worte der Witwe

Zuvor hatte die Witwe des getöteten Gerichtsvollziehers eine persönliche Erklärung abgegeben. „Es ist kein Leben mehr in meinem Leben, mein Herz und mein Haus voller Stille, ein täglicher Kampf“, sagte sie unter Tränen.

Sie wünsche sich eine gerechte Strafe für den Angeklagten. Keine Strafe könne aus ihrer Sicht jedoch den Verlust ausgleichen. Mit der Tat seien viele Leben zerstört worden. Familie, Kollegen und Freunde hätten einen geliebten Menschen verloren.

Die Frau berichtete auch, ihr Mann habe mit einem solchen Angriff niemals gerechnet. Er habe seine Arbeit für Staat und Familie getan und sei „sprichwörtlich ins offene Messer gelaufen“. Seit der Tat befinde sie sich selbst in psychischer und psychiatrischer Behandlung und könne derzeit nicht arbeiten.

Urteil im August erwartet

Die Plädoyers der Prozessbeteiligten sowie das Urteil des Landgerichts Saarbrücken werden für Sonntag, 10. August, erwartet. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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