Kernkraftwerk Philippsburg
Block 2 vorsorglich abgefahren

Die EnBW hat am heutigen Mittwoch den Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg vorsorglich abgefahren, weil an einem der Notstromaggregate eine Störung festgestellt wurde, deren Ursache technisch geprüft werden muss.  | Foto: Pixabay
  • Die EnBW hat am heutigen Mittwoch den Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg vorsorglich abgefahren, weil an einem der Notstromaggregate eine Störung festgestellt wurde, deren Ursache technisch geprüft werden muss.
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Philippsburg. Die EnBW hat am heutigen Mittwoch den Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg vorsorglich abgefahren. Zuvor war ein Schaden an einem der Notstromaggregate festgestellt worden, dessen Ursache nun zunächst vertieft technisch geprüft werden muss. Erst nach Klärung der Ursache kann KKP 2 wieder ans Netz gehen und Strom produzieren.

Die Notstromaggregate von KKP 2 sind dafür vorgesehen, die Stromversorgung der Anlage sicherzustellen, falls die reguläre Stromversorgung ausfällt. KKP 2 verfügt insgesamt über acht fest installierte sowie über weitere mobile Notstromaggregate. Auf diese Weise ist technisch gewährleistet, dass selbst beim zu unterstellenden Ausfall einzelner Aggregate die Stromversorgung aufrechterhalten werden kann. Die Verfügbarkeit der Aggregate wird regelmäßig überprüft. Für die Verfügbarkeit und die Prüfroutinen bestehen formale staatliche Vorgaben.

Bei dem nun betroffenen Notstromaggregat ist am internen Kühlkreislauf des Dieselmotors, der das Aggregat antreibt, eine Undichtigkeit aufgetreten. Die EnBW betrachtet diesen Befund auch im Zusammenhang mit einem früheren Schaden. Solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um die gleiche Ursache handelt, unterstellt die EnBW sicherheitsgerichtet, dass der gleiche Schaden auch an anderen Aggregaten auftreten könnte. Diese hypothetische Annahme hat die EnBW zum vorsorglichen Abfahren der Anlage bewogen.

Die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, ist von der EnBW unmittelbar über den Sachverhalt und das Abfahren der Anlage informiert worden. Die EnBW geht davon aus, dass der Befund meldepflichtig ist. Die genaue Bewertung erfolgt nach weiterer Klärung des Sachverhalts. ps

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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