Pfinztal könnte durch Regelung zum Mautausweichverkehr ab Mitte 2020 mit Verbot von LKW ab 7,5 Tonnen rechnen

Pfinztal/Stuttgart/Berlin. Eine am Freitag im Bundesrat beschlossene Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften kann die Lärmsituation in Pfinztal-Berghausen womöglich etwas entspannen. Dies teilt die Grüne Landtagsabgeordnete Barbara Saebel (Ettlingen) mit und hofft, dass diese neue Regelung in Pfinztal-Berghausen an der B3, B10 und B293 umgesetzt werden kann. Zur Vermeidung von Mautausweichverkehr können mit dieser Bundesratsentscheidung Durchfahrtverbote in Ortsdurchfahrten auch ab 7,5 t angeordnet werden, bisher war dies nur ab 12t möglich. Nach der Veröffentlichung der neuen Rechtsgrundlage im Bundesgesetzblatt im ersten Quartal 2020 wird das Landesverkehrsministerium die Prüfung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe veranlassen. Saebel: „Ich hoffe, dass die nachgewiesen extreme Lärmbelastung in Pfinztal zu einem LKW-Verbot ab 7,5t führt. Ich setze auf eine rasche Überprüfung im Regierungspräsidium Karlsruhe.“ Bei einer positiven Prüfung des Regierungspräsidiums kann dann ein entsprechendes Durchfahrtsverbotsschild auf der B10 zwischen dem Verkehrsknoten mit der B3 bei Karlsruhe-Durlach und dem Verkehrsknoten mit der B293 in Pfinztal-Berghausen und auf der B293 zwischen dem Verkehrsknoten mit der B10 in Pfinztal-Berghausen und Bretten aufgehängt werden. Ein solches Verbot darf aber nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Die oberste Straßenverkehrsbehörde im Landesverkehrsministerium hatte so bereits für LKW ab 12t nach der Mautausweitung 2018 eine Überprüfung veranlasst und aufgrund der Lärmsituation begründet.

Autor:

Barbara Saebel aus Ettlingen

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